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PKV: Die besten Zusatztarife für Homöopathie & Co.

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 Heilpraktiker berechnen mehr

Allerdings heißt das nicht, dass Kunden tatsächlich den angegebenen Prozentsatz der Heilpraktikerrechnung vom Versicherer erhalten. Denn Heilpraktiker berechnen in der Regel mehr als vom GebüH vorgesehen. Die Begründung: Das GebüH sei seit den 80er Jahren kaum angepasst worden und reflektiere nicht das aktuelle Preisniveau. Im Akupunktur- Beispiel würden die meisten Versicherungen höchstens 354 Euro erstatten, denn das sind die vorgesehenen Höchstsätze des GebüH für Erstuntersuchung, Beratung und zwölf Akupunktur-Sitzungen.

Die Rechnung sei aber deutlich höher, sagt Dieter Siewertsen, Vorsitzender des Verbands Freie Heilpraktiker: „Für eine solche Behandlung ist in Großstädten ein durchschnittlicher Rechnungsbetrag von 520 Euro realistisch.“ Der Tarif Maxi des Schweizer Unternehmens CSS ist eines der wenigen Angebote, die auch über die Höchstsätze des Gebührenverzeichnisses hinaus erstatten. Typisch für den Markt ist der Vertrag deshalb, weil er neben Heilpraktiker-Leistungen auch andere absichert. Es gibt Zuschüsse für den Zahnersatz, sowie für Brille und Kontaktlinsen und eine Auslandskrankenversicherung.

Allerdings: CSS kalkuliert die Tarife ohne Alterungsrückstellung, das macht die Beiträge am Anfang billiger, mit dem Alter steigen sie aber stärker an. Die CSS-Police kostet für eine 43-jährige Frau 27 Euro im Monat, 20 Euro für einen gleichaltrigen Mann. Sie kommt für 80 Prozent der Heilpraktikerrechnung auf. Jährlich gibt es höchstens 800 Euro, in den ersten beiden Jahren zusammen nur 400 Euro.

Nach Siewertsens Erfahrung überblicken Patienten die vielen Einschränkungen der privaten Zusatzversicherungen oft nicht und sind im Schadensfall von den Leistungen enttäuscht. Bei der Schadenregulierung gebe es mit privaten Krankenversicherungen häufig Probleme. „Der Verband Freie Heilpraktiker hat deshalb inzwischen eine eigene Gutachterkommission“, sagt er. „Die Kommission bekommt regelmäßig Eingaben von Patienten, bei denen es Probleme mit der Erstattung in der privaten Voll- oder Zusatzversicherung gibt.“ In nicht wenigen Fällen könnten die verbandseigenen Fachleute die Ansprüche dann doch durchsetzen. „Ich schätze, dass 30 Prozent der privaten Krankenversicherer nicht korrekt erstatten“, sagt Siewertsen. Meist seien das Unternehmen, die finanzielle Probleme bekommen haben. „Wir beobachten dann willkürliche Leistungskürzungen“, behauptet Siewertsen.

Cornelia Bajic ist Erste Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte. Sie kritisiert, dass viele Zusatzversicherungen sich ausschließlich an den Kosten beim Heilpraktiker beteiligen. „Viele Patienten denken, dass die Versicherung für den Besuch beim Arzt aufkommt, und stehen mit einem Vertrag da, den sie gar nicht gebrauchen können“, sagt sie. Patienten, die naturkundliche Behandlungen durch Ärzte versichern wollen, brauchen eine Police, die eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erlaubt.

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