PKV erlässt Hartz-IV-Empfängern Beitragsschulden
Hintergrund: Bis zu einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (DAS INVESTMENT.com berichtete) bekamen ALG-II-Empfänger einen Zuschuss von 131 Euro von den Jobcentern für ihre Krankenversicherung – egal, ob sie gesetzlich oder privat versichert waren.
Die KV-Beiträge aber, die mitunter doppelt so hoch sind wie die vom Amt übernommenen 131 Euro, mussten die Arbeitslosen weiter in voller Höhe zahlen. Das konnten viele nicht, sie häuften Schulden an.
Das Bundessozialgericht hatte deshalb Anfang dieses Jahres entschieden, dass der Staat die Beitragszahlung übernehmen soll. Allerdings galt das Urteil nicht rückwirkend – die Privatversicherten drohten auf ihren Schulden sitzenzubleiben. Das ist nun vom Tisch.
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