Es ist ein perfides Geschäftsmodell: Mit der Gründung von Scheinfirmen im Ausland sollen vor allem ältere Kunden der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegen hohe Honorare geködert werden, um ihnen eine Rückkehr in die meist deutlich günstigere Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu ermöglichen. Schon vor fast zwei Jahren warnte der GKV-Spitzenverband vor „systematischem Rechtsmissbrauch“, im April 2024 deckte dann eine Recherche der ARD-Sendung „Plusminus“ die Machenschaften von Dienstleistern rund um den Wechsel von Über-55-Jährigen von PKV in GKV auf.

Lauterbach plant Gesetzesänderung

Doch diesem Geschäftsmodell will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) laut eines Berichts des Fachmagazins „Procontra“ jetzt offenbar ein Ende setzen. „Es wird derzeit eine rechtliche Anpassung vorbereitet, sodass ein rechtsmissbräuchlicher Wechsel von der PKV in die GKV durch die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland nach Vollendung des 55. Lebensjahres zukünftig nicht mehr möglich ist“, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber dem Magazin. Danach solle der Bundestag darüber abstimmen. Ein konkreter Zeitplan für dieses Vorhaben wurde jedoch nicht genannt.

Ab dem 55. Lebensjahr kommen Privatversicherte nur noch sehr schwer in die gesetzliche Versicherung zurück. Der Gesetzgeber will weitgehend verhindern, dass Versicherte, die jahrelang nicht in die Solidargemeinschaft eingezahlt haben, im Alter davon profitieren. Doch aufgrund meist steigender Beiträge ist der Wechsel im Alter für viele attraktiv, für manche erscheint er bei zu niedrigem Einkommen oder zu geringen Altersbezügen gar unabdingbar.

Wechsel-Dienstleister bedienen sich eines gesetzlichen Schlupflochs

In den vergangenen Jahren fanden sich offenbar immer mehr vermeintliche Dienstleister, die dieser Klientel ein unmoralisches Angebot zur Beitragsersparnis machten und damit wohl auch Erfolg hatten.  Online-Anbieter wie „Raus-aus-der-pkv.de“ schreiben bis heute auf ihrer Website: „Leider wird oft behauptet, dass ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung über dem 55. Lebensjahr nicht möglich ist. Diese Aussage ist falsch!“ Und weiter: „Eine Ersparnis von über 150.000 Euro und mehr ist keine Seltenheit.“

Ganz offensichtlich bezieht sich der Wechsel-Dienstleister auf den gesetzlichen geregelten Umstand, dass man nach einer mindestens zwölf Monate langen Krankenversicherungsdauer im Ausland und Ende des Aufenthalts wieder in die deutsche GKV wechseln kann. Gedacht ist die Regelung für Personen, die auch tatsächlich im Ausland arbeiten und sich in der Zeit auch überwiegend dort aufhalten. Es beschränkt sich allerdings auf die Länder der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Wie „Raus-aus-der-pkv.de“ helfen will, bleibt zunächst unklar. Abhilfe soll hier eine telefonische Beratung schaffen.

Gewerbegründung in Tschechien

„Plusminus“ hat solch ein Gespräch einen 85-jährigen Rentner und ehemaligen Versicherungsexperten führen lassen und dokumentiert. Ihm wird erklärt, dass der Dienstleister für ihn ein Gewerbe in Tschechien eröffnen könnte. Dadurch werde er in Tschechien sozialversicherungspflichtig. Ein Jahr später könne er dann in die deutsche GKV wechseln. Er selbst müsse kein einziges Mal nach Tschechien fahren und auch sonst nichts weiter tun. Die Beraterin erzählt, dass man dies schon 2.000 bis 2.500 Mal so praktiziert habe.

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In der „Plusminus“-Recherche bezeichnet sich das hinter dem Angebot stehende Unternehmen, Veron Versicherungsmakler mit Sitz in Nürnberg, schriftlich als „Datensatzhändler.“ Die vom Callcenter erhobenen Kundendaten würden an weitere Dienstleister weitervermittelt werden. Selbst habe man keine Vertragsbeziehungen mit Wechselwilligen, teilt das Unternehmen mit. Tatsächlich hat Veron eine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung.

12.000 Euro bezahlen, bevor die riskante Beitragsersparnis greift

Von Veron erhält der angebliche Interessent in der Folge ein schriftliches Angebot. Er müsse dafür ein Jahr lang monatlich 250 Euro zahlen, sowie im Erfolgsfall 9.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an einen externen Dienstleister – insgesamt also über 12.000 Euro. Der angekündigte weitere Dienstleister meldet sich später ebenfalls und schickt zweisprachige Vollmachten für eine Gewerbeeröffnung, plötzlich aber in Polen. Am Telefon wird dem Interessenten erklärt, mit der Vollmacht werde eine polnische Anwaltskanzlei ein Gewerbe für ihn als Handelsvertreter in Polen eröffnen. Bei einem „Plusminus“-Besuch in Polen streitet die Anwaltskanzlei vor der Kamera alles ab.

 

Scharfe Kritik von Verbraucherschützern

Für Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale in Hamburg ist klar, dass es sich um ein Scheingewerbe handelt, da die Person nicht wirklich ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert. Somit sei ein Versicherungswechsel auf diese Weise unzulässig. „Die Anbieter wissen sehr wohl, warum sie ihre Methode nicht klar veröffentlichen. Personen, die auf diese Weise die Versicherung wechseln, riskieren, wegen Sozialbetrugs beschuldigt zu werden.“

Hinzu kommt, dass die Versicherung auch Jahre später noch den Eintritt rückabwickeln kann - mit dramatischen Folgen für die Versicherten, wie auch Makler Thorulf Müller in dem Fernsehbeitrag berichtet. „Das ist elend. Die können danach dann mit einem Basistarif zum Sozialamt und sich Sozialbedürftigkeit bestätigen lassen im Sinne von Grundleistungen, damit sie den Basistarif wenigstens noch weiter einigermaßen finanziert kriegen.“ Puzicha rät bei Problemen mit zu hohen Beiträgen einen Tarifwechsel innerhalb der PKV zu prüfen. Meist ließen sich die Beiträge dadurch deutlich senken.

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Prüfung für Krankenkassen schwierig

Unklar bleibt, wie groß das Risiko für Versicherte, die sich auf das gefährliche Spiel mit den Wechsel-Dienstleistern einlassen, wirklich ist. Constantin Papaspyratos vom Bund der Versicherten sagt laut eines Berichts auf „Tagesschau.de“, dass den Krankenkassen in vielen Fällen die Hände gebunden seien. „Sie sind darauf angewiesen, im Ausland Informationen anzufragen. Nach meiner Einschätzung ist es so, dass die zuständigen Einrichtungen im Ausland hier in vielen Fällen überfordert sind und die Problematik nicht verstehen und deswegen bei der Datenlieferung ein Stück weit hilflos dastehen.“ Das ziehe den ganzen Prüfablauf massiv in die Länge.

Nun gilt es abzuwarten, ob das bereits auch von Ampel-Politikern in der Vergangenheit geforderte politische Eingreifen jetzt auch umgesetzt wird.