Die Private Krankenversicherung (PKV) ist zu teuer, im Alter würde sie den Versicherten ruinieren. Das hört man oft. Und dann heißt es: um jeden Preis zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Doch das ist Blödsinn.

Teure Honorare für fragwürdige Auslandskonstrukte

Gerade wurde wieder berichtet, dass Firmen aktiv um PKV-Versicherte werben, welche zurück in die GKV gebracht werden sollen. Dafür werden hohe, meist fünfstellige Honorare verlangt. Das ist Wucher, nicht anderes. Es wird mit der Unwissenheit der Hilfe suchenden Menschen Kasse gemacht. Dabei ist es nicht so einfach, dass man schlicht eine Scheinselbstständigkeit im Ausland anmeldet und nach einem Jahr sicher nach Deutschland zurückkann. Das Gegenteil ist der Fall. Die Selbstständigkeit muss vollständig beendet sein, wobei die Überschreibung in der Familie nicht so trivial ist, wie von den Gebührenschindern dargestellt.

Konsequenzen können dramatisch sein

Das Willkommensschreiben der GKV hat zudem keine Rechtsbindungswirkung. Wenn später die Revision durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt, kann das Konstrukt auf Jahre rückwirkend einkassiert werden. Die Leistungen sind zu erstatten, die Prämien sind verloren und der ehemals Versicherte steht ohne Krankenversicherung da. Parallelen zu dem bekannt gewordenen Fall des Schauspielers Heinz Hönig sind rein zufällig.

Im Zuge eines Verfahrens würde geprüft werden, welche Rechnungen zum Beispiel für Supermärkte, Kultur oder Sport, vorliegen. Auch Bilder können eine Rolle spielen. Alles kann sich als Nachweis des Lebensmittelpunkts des Versicherten eignen. Und wenn der falsch angegeben wurde, fällt das Kartenhaus zusammen. Auslandskonstrukte sind also unbedingt zu vermeiden. Bestenfalls mit einer Haftungserklärung und dem Kapitalnachweis einer deutschen Firma könnte man das erwägen. 

Anzeige
Junge Mitarbeiterin im Betrieb
Mehr Sicherheit im Ruhestand
Betriebliche Altersvorsorge: Die unterschätzte zweite Säule der Altersvorsorge
Warum die zweite Säule der Altersvorsorge in der Reformdebatte stärker in den Fokus rücken sollte, erläutern die Analysten von BlackRock.
Jetzt lesen

GKV-Verband hatte lange genug gewarnt

Bereits im September 2022 hat der GKV-Spitzenverband den Verdacht auf systematischen Rechtsmissbrauch durch diese Konstrukte erklärt. Schon damals waren die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die Tschechische Republik und die Slowakische Republik als Gestaltungsorte bekannt. Die Erweiterung auf andere Länder wurde in Aussicht gestellt. Das Papier liefert Anweisungen und Rechtsquellen, damit der Zugang zur GKV verhindert werden kann, dabei ausnutzend, dass der Sozialversicherungsträger am längeren Hebel sitzt. 

Kaum legale Wechselmöglichkeiten für ältere PKV-Versicherte

Doch welche Wege gibt es für Personen über 55 Jahre zur GKV-Rückkehr? Nicht viele. Die Familienversicherung ist eine, eine Behinderung oder eine gesetzliche Vorversicherung aus der EU, wenn bestimmte Parameter stimmen. Doch diese sind meist nicht gegeben. Die sonstigen Wege werden als Nischen-Lösungen hier nicht thematisiert, zum Beispiel für Kirchenangehörige oder die Schifffahrt.

Der Gesetzgeber will schlicht nicht, dass PKV-Versicherte nach Privatisierung ihrer Gewinne durch günstigere GKV-Beiträge im Alter dem Sozialstaat auf der Tasche liegen. Vereinzelt wurde behauptet, man könne durch Rentenverzicht in die Familienversicherung gelangen; anteilig durch Verringerung der Höhe nach oder Verschiebung des Beginns nach hinten. Doch dieses Schlupfloch wurde gestopft.

Ist die GKV-Rückkehr überhaupt sinnvoll?

Oft ergibt sich, dass ein Verbleib in der PKV wirtschaftlich sinnvoller ist, da die Bedingungen der günstigen KVdR (Krankenversicherung der Rentner) mit Einkommensprüfung der GKV nicht erfüllt werden, was den Wechsel zum wirtschaftlichen Fiasko machen kann. Ohnehin sollte zunächst immer der PKV-interne Wechsel nach Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz oder bei zu geringem Einkommen der Wechsel in die Sozialtarife geprüft werden.

Anzeige
Junge Mitarbeiterin im Betrieb
Mehr Sicherheit im Ruhestand
Betriebliche Altersvorsorge: Die unterschätzte zweite Säule der Altersvorsorge
Warum die zweite Säule der Altersvorsorge in der Reformdebatte stärker in den Fokus rücken sollte, erläutern die Analysten von BlackRock.
Jetzt lesen

Wer sollte die Beratung durchführen?

In jedem Fall ist eine angemessene Beratung erforderlich. Ein Stundenhonorar ist hier in jedem Fall besser als irgendwelche Erfolgspauschalen wie bei den unseriösen Dienstleistern. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Rechtsberatung erlaubt ist, ansonsten haftet niemand. Der Haftungsfall ist wahrscheinlicher, als dass der Vorgang glatt durchläuft; sonst würde es ja jeder machen. Gute und seriöse Beratung kostet Geld. Versicherungsberater, Fachanwälte oder spezialisierte Vereine bieten so etwas an.

Über den Autor:   

Walter Benda, Jahrgang 1983, fing als Soldat an, arbeitete dann in einem Krankenhaus und begann parallel BWL zu studieren. Später wurde er Mehrfachagent bei einem Allfinanzvertrieb, 2008 dann Versicherungsmakler. Er ist spezialisiert auf die PKV und die Altersvorsorge. Benda gilt unter dem Spitznamen „Benzinfass“ als medienpräsenter und scharfzüngiger Kritiker der Versicherungsbranche. Er betreibt die Seite „Die Finanzprüfer“.