„Versorgungsmängel drohen“ PKV kritisiert Bundesrats-Entscheidung zur Klinikreform scharf
Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat nun auch die letzte parlamentarische Hürde genommen. Nachdem bereits im Oktober der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition das umstrittene Reformpaket beschlossen hatte, verzichtete der Bundesrat jetzt auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Damit wird die Reform zum 1. Januar 2025 in Kraft treten – trotz anhaltender Kritik der privaten Krankenversicherer (PKV).
„Verfassungswidrige Finanzierung und Versorgungsmängel drohen“
PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther bekräftigt die bereits im Oktober vom PKV-Vorsitzenden Thomas Brahm geäußerten Bedenken und warnt vor weitreichenden Konsequenzen für Versicherte und Patienten. Die Reform werde einen „massiven Kostenschub“ auslösen und die Versorgungsqualität gefährden. Besonders kritisch sieht Reuther die geplante Finanzierung von Investitionen durch die Versicherten statt aus dem Steueraufkommen – ein Vorgehen, das er als verfassungswidrig einstuft.
Hallo, Herr Kaiser!
Auch das neue Konzept der Vorhaltevergütung stößt weiterhin auf entschiedene Ablehnung beim PKV-Verband. „Kliniken können künftig ihre Einnahmen steigern, indem sie weniger Leistungen für Patienten erbringen“, kritisiert Reuther das Prinzip „Geld ohne Leistung“. Er fordert stattdessen eine Reform, die Krankenhaus-Entgelte weiterhin an Qualität und Leistung koppelt.
Der PKV-Verband hatte sich bis zuletzt für Nachbesserungen der Reform eingesetzt. Die zahlreichen kritischen Stimmen im Bundesrat konnten die Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) jedoch nicht verhindern. Damit steht nun der Umsetzung des Reformpakets nichts mehr im Weg, das unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Kliniken und eine grundlegende Änderung der Vergütungsstruktur vorsieht.