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BGH-Urteil PKV-Prämienerhöhungen rechtens

Das BGH-Gebäude
Das BGH-Gebäude: Im Streit um Prämienerhöhungen in der PKV gaben die Karlsruher Richter dem Versicherer Recht. | Foto: Joe Miletzki / BGH

Der Fall

Ein Kunde war mit der Prämienerhöhung seines privaten Krankenversicherers (PKV) DKV nicht einverstanden und reichte Klage beim Landgericht (LG) Köln ein. Aus der Mitteilung des Versicherers gingen die Gründe für die Beitragserhöhung nicht eindeutig hervor, argumentierte der Kläger. Zudem monierte er eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die mehrdeutige Formulierung erwecke bei den Kunden den Eindruck, dass der Versicherer die Prämie auch dann erhöhen darf, wenn die zugrundeliegenden Kosten nur vorübergehend angestiegen sind, so der Kläger. Laut Gesetz ist jedoch eine Erhöhung der Prämie nur bei dauerhaftem Kostenanstieg erlaubt.

Die Urteile der Vorinstanzen

Das LG Köln sah das anders und wies die Klage ab (Urteil vom 18. September 2019, Aktenzeichen: 23 O 392/18). Daraufhin reichte der Kläger Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Köln ein. Dieser gab ihm zum Teil Recht und verurteilte DKV, dem Kunden die zu viel gezahlten Beiträge, insgesamt mehr als 9.500 Euro, zurückzuzahlen (Urteil vom 22. September 2020, Aktenzeichen: 9 U 237/19).

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Das BGH-Urteil

Damit war wiederum der Versicherer nicht einverstanden und ging in Revision. Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung rechtens sind (Urteil vom 22. Juni 2022, Aktenzeichen: IV ZR 253/20). Die mehrdeutig formulierte Klausel befanden zwar auch die Karlsruher Richter für unwirksam. Doch selbst wenn man diese Klausel streicht, bleibe „der Sinn der verbleibenden Regelung weiterhin aus sich heraus verständlich“, heißt es in der Urteilsbegründung. Damit sei die „materielle Wirksamkeit“ der Beitragserhöhung bestätigt.

Im Übrigen verweist der BGH den Fall zurück an die Vorinstanz, die die „formelle Wirksamkeit“ der Prämienanpassung prüfen soll.

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