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PKV-Serie: Tarife mit Biss

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Zur Hälfte ist besser als doppelt
Deutlich wird das schon bei der Frage, was der Versicherer überhaupt erstattet. Wirbt ein Anbieter etwa damit, dass er den Kassenzuschuss verdoppelt, klingt das zunächst einmal nicht schlecht – in manchen Ohren vielleicht sogar besser als ein Tarif, bei dem die Hälfte der Gesamtrechnung übernommen wird. Durchgerechnet für das „Zahn 15 fehlt“-Beispiel zeigt sich aber, dass „doppelt“ nicht notwendigerweise besser ist als „zur Hälfte“: Bei Verdopplung des Festzuschusses übernimmt der private Krankenversicherer 700 Euro – der Anbieter aber, der 50 Prozent der Gesamtrechnung übernimmt, erstattet 1.000 Euro. Die günstigsten Zahnersatz-Tarife Deswegen halten Experten wie OVB-Mann Heitz die Übernahme eines bestimmten Prozentsatzes der Gesamtrechnung für die sinnvollere Erstattungsvariante. Und: „Der Festzuschuss der GKV kann im Laufe der Jahre auch immer wieder angepasst werden“, betont Heitz. „Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt deutlich, dass dies immer zulasten der Versicherten ging.“ Implantate und Inlays sollten abgedeckt sein
In welcher Höhe sich der Zusatzversicherer am Zahnersatz beteiligt, ist zwar das wichtigste, aber nicht das einzige Kriterium, auf das es bei der Tarif-Auswahl ankommt. Auch für welche Art von Zahnersatz er leistet, ist entscheidend. So sind Implantate noch in recht vielen Tarifen abgedeckt, „gute Angebote sollten aber auch für Gold- oder Keramik-Inlays leisten“, betont Lars Lüthans, Teamleiter Krankenversicherung beim Hamburger Maklerpool Netfonds. Da dünne sich die Anbieterzahl schon merklich aus, weiß der Experte. Wichtig ist nach Ansicht von Lüthans ebenso, dass der Versicherer auch bei  Zahnbehandlungen leistet. „Nur dann gibt es eine Erstattung für professionelle Zahnreinigungen, für die Mehrkosten höherwertiger Kunststoff-Füllungen oder bei Behandlung leichterer Fälle von Parodontose.“
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