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Von Lesedauer: 2 Minuten
Visite am Krankenhausbett
Visite am Krankenhausbett: Der PKV-Verband fordert eine Absenkung der Grenze, ab der sich Arbeitnehmer freiwillig privat krankenversichern können. | Foto: RODNAE Productions / Pexels

Die Bundesregierung will Medienberichten zufolge die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze für Sozialbeiträge ab 2024 erhöhen. Laut einem Bericht des Portals The Pioneer soll die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der sich Arbeitnehmer auf Wunsch privat krankenversichern können, von bisher 66.600 auf 69.300 Euro angehoben werden.

Auch die Beitragsbemessungsgrenzen sollen steigen. Sie bestimmen, bis zu welchem Betrag die Einnahmen eines Versicherten bei der Berechnung der Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung sollen sie 5.175 Euro statt wie bisher 4.987,50 Euro betragen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen sie laut Bericht im Westen von bislang 7.300 Euro auf 7.550 Euro und in Ostdeutschland von derzeit 7.100 Euro auf 7.450 Euro klettern.

Die Versicherungspflichtgrenze steigt um 4,1 Prozent 

„Diesmal soll die Beitragsbemessungsgrenze um 3,8 Prozent erhöht werden, während der Anstieg im Vorjahr noch 3,1 Prozent betrug“, kommentiert der PKV-Verband. Die Versicherungspflichtgrenze steige 2024 sogar um 4,1 Prozent, im Vorjahr betrug die Anhebung 3,5 Prozent.

Seit 2013 sei diese Entgeltgrenze um etwa 33 Prozent erhöht worden: von 52.200 Euro auf 69.300 Euro, moniert der Verband. „Anders gerechnet: Ab dem kommenden Jahr muss ein Arbeitnehmer 1.440 Euro mehr im Monat verdienen als im Jahr 2013, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können“.

 

Versicherungspflichtgrenze soll der Beitragsbemessungsgrenze entsprechen

Der PKV-Verband erinnert an die Zeit bis Ende 2002, als die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV noch identisch waren. Die damalige rot-grüne Bundesregierung habe sie zur Jahreswende 2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im Verhältnis überproportional erhöht.

Das Ziel sei gewesen, den Kreis der Versicherten, die zwischen GKV und PKV entscheiden können, einzugrenzen, so die Interessensvertretung der privaten Krankenversicherer. Damit habe die Politik „die Wahlfreiheit der Versicherten bewusst eingeschränkt: Arbeitnehmer müssen tendenziell viel länger in der GKV pflichtversichert bleiben“. Dies schade dem Systemwettbewerb zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung, erklärt der Verband. Er fordert, die Versicherungspflichtgrenze wieder auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze abzusenken.

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