Gestern trafen sich die Gesundheitsminister der Länder zu einem Spitzengespräch mit dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Es ging um die seit langem geplante Krankenhausreform. Einen Durchbruch gab es dabei nicht.
Die Länder monieren vor allem den Plan, die Daten zur Qualität von Klinikangeboten öffentlich zu machen. So sollen Krankenhäuser in Deutschland in drei Versorgungslevel eingeteilt werden: Grundversorgung, Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung. Die Grundversorgung soll lediglich eine Basisversorgung vor Ort vornehmen können, die Schwerpunktversorgung kann dazu noch weitere Leistungen anbieten und die Maximalversorgung sind Krankenhäuser mit einem sehr umfassenden Angebot, wie Unikliniken.
Vorhaltefinanzierung und Transparenz
Patienten sollen mit wenigen Klicks im Internet erfahren können, welche Qualitätsstandards eine Klinik bei bestimmten Behandlungen erfüllt - und wo es möglicherweise Mängel gibt. Sie sollen dabei unter anderem Daten zu Behandlungszahlen für den jeweiligen Eingriff in einer Klinik, die Komplikationsraten, die Facharztdichte und die Pflegepersonalausstattung bekommen. Die Länder kritisieren, dass ein solches Vorgehen für einige Kliniken rufschädigend sein könne.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hängt sich unterdessen an einem anderen Punkt auf. So will Lauterbach mit der Krankenhausreform das System der Fallpauschalen teilweise abschaffen. Derzeit bekommen Klinken eine bestimmte Geldsumme für eine bestimmte Erkrankung, die sie behandeln. Damit müssen sie auch ihre Fixkosten decken, etwa das Vorhalten von Personal oder notwendiger Medizintechnik. Nach Lauterbachs Plänen sollen solche Vorhalteleistungen in Krankenhäusern extra vergütet werden. Das würde den ökonomischen Druck von den Häusern und dem Personal nehmen, so die Argumentation.
„Gute Krankenhäuser brauchen unternehmerischen Anreiz“
Die Interessensvertreter der PKV-Anbieter sehen das allerdings anders. Der Gesundheitsminister betreibe „abstrakte Planspiele“, monieren sie. „Gute Krankenhäuser im Sinne der Patienten erfordern den unternehmerischen Anreiz zu wirtschaftlichem Handeln und stetigen qualitativen Verbesserungen im Wettbewerb“, heißt es vom PKV-Verband. Die vorgesehene Finanzierung von Vorhaltekosten berge die Gefahr von Fehlanreizen.
„Eine Vorhaltefinanzierung sollte nur dort gezahlt werden, wo sie erforderlich ist, um bedarfsnotwendige Strukturen zu sichern, die sich nicht aus dem regulären Betrieb finanzieren können“, schlägt der Verband vor. Für die Investitionskosten hingegen sollten die Länder und nicht die Krankenkassen aufkommen.
Die Reform müsse ausreichende Leistungsanreize für die Krankenhäuser schaffen, sich um Patienten zu bemühen, so der Verband weiter. Dafür sollen die Krankenhäuser auch weiterhin vor allem nach ihren konkreten Leistungen honoriert werden.
Keine Monopolanbieter
Die Reform dürfe nicht dazu führen, dass faktisch Monopolanbieter für bestimmte Leistungen geschaffen werden, erklärt der Verband. Krankenhäuser müssten auch eine Entwicklungsperspektive haben und dürfen nicht auf ewig auf vorgegebene Strukturen festgelegt werden.
Auch Wirtschaftsrat der CDU kritisiert das geplante Finanzierungsmodell. Die Krankenhausreform könnte den wirtschaftlichen Druck auf die Kliniken steigern und die Versorgungssicherheit in Deutschland bedrohen, sagt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des parteinahen Interessenverbands.
In der kommenden Woche sind weitere Gespräche angesetzt, um die Differenzen zwischen Bund und Ländern auszuräumen. Am 10. Juli ist eine abschließende Runde mit den Koalitionsfraktionen geplant. Im Sommer soll der Gesetzestext ausformuliert werden, damit die Reform zum 1. Januar in Kraft treten kann.

