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„Wäre gar nicht nötig“ PKV-Verband verreißt erweitertes Kinderkrankengeld

Von in NewsLesedauer: 2 Minuten
Grundschul-Unterricht in Zeiten von Corona
Grundschul-Unterricht in Zeiten von Corona: Die Bundesregierung plant erweitertes Kinderkrankengeld, das Eltern auch im Fall von Schul- und Kita-Schließungen in Anspruch nehmen können. | Foto: imago images / ANE Edition
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Um die Belastungen der Schul- und Kita-Schließungen für berufstätige Eltern abzumildern, plant die Bundesregierung ein erweitertes Kinderkrankengeld. Demnach sollen alle Eltern zusätzlich zehn (Alleinerziehende 20) Krankentage für ihre Kinder bekommen und diese auch dann nehmen dürfen, wenn das Kind zwar gesund, die Kita oder die Schule aber geschlossen ist und keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.

Finanziert werden soll das über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Nach Ansicht des Kommunikationschefs des PKV-Verbands Stefan Reker wirft dies bereits die erste Frage auf. „Warum soll das nur an gesetzlich versicherte Eltern gezahlt werden“ fragt Reker in einem Kommentar auf Linkedin. Schließlich sei das Kinderkrankengeld eine familienpolitische Sozialleistung, die der Bund aus seinen Steuermitteln finanzieren müsste.

Das geplante Krankengeld belaste die GKV-Beitragszahler und erhöhe die Lohnzusatzkosten, moniert Reker. Außerdem handele es sich dabei um versicherungsfremde Leistungen, da die betroffenen Kinder ja nicht krank seien. „Jede Krankenversicherung beruht auf der Solidarität der Gesunden mit den Kranken – aber versicherungsfremde Leistungen an Gesunde verletzen dieses Prinzip.“ Das sei auch der Grund, warum eine solche Leistung in der PKV undenkbar sei.

„Die geplante Regelung wäre zudem gar nicht nötig“, so Reker weiter . „Das Infektionsschutzgesetz sieht genau für diesen Fall von Schul- und Kita-Schließungen längst entsprechende Leistungen vor: Alle erwerbstätigen Eltern, egal wie sie versichert sind, haben nach Paragraf 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz Entschädigungsansprüche, wenn sie ihr Kind aufgrund behördlicher Schließungen selbst betreuen müssen“.

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Bei gemeinsamer Betreuung erhalten die Eltern nach Rekers Angaben eine Entschädigung für bis zu zehn Wochen Verdienstausfall, bei alleiniger Betreuung bis zu 20 Wochen. Einen Antrag können berufstätige Mütter und Väter über ihren Arbeitgeber stellen.

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