Ein kleines Wort könnte für offene Immobilienfonds zum großen Problem werden. In wenigen Monaten entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber, wie der Begriff „Preise“ in der sogenannten PRIIP-Verordnung auszulegen ist. Konkret: Ob die bisherige Praxis, die Immobilien in den Fonds quartalsweise zu bewerten, für die Einstufung in eine niedrige Risikoklasse ausreicht. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In dem Fall ging es um den stark abgewerteten Uniimmo Wohnen ZBI (ISIN: DE000A2DMVS1). Allerdings ist die dreimonatliche Immobilienbewertung in der Branche gängige Praxis.