Newsletter
anmelden
Magazin als PDF
in 22 Fragen an...Lesedauer: 1 Minute

Policen-Stornierer im Steuerglück?

Kunden, die beim Kündigen ihrer Lebens- oder Rentenversicherung Verluste machen, können diese jetzt als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung angeben und so Steuern sparen. Einzelne deutsche Finanzämter hätten eine entsprechende Forderung des Schweizer Prozesskostenfinanzierers Proconcept umgesetzt, teilt die Gesellschaft heute mit.

„Wir freuen uns über diesen aktuellen Erfolg“, sagt Proconcept-Direktor Jens Heidenreich, schränkt aber gleichzeitig ein: „Wir rechnen aber damit, dass diese Steuerbescheide womöglich durch übergeordnete Instanzen kassiert werden.“ Tatsächlich
hat das Bundesfinanzministerium laut "Financial Times Deutschland" inzwischen angekündigt, die entsprechenden Finanzämter wieder "auf Linie" bringen zu wollen. In diesem Fall will Proconcept vor Gericht gehen.

Hintergrund: Kündigt ein Kunde seinen Versicherungsvertrag macht er in der Regel Verlust. Denn der Rückkaufswert, den er von seiner Versicherung bekommt, ist oft niedriger als die Summe seiner eingezahlten Beiträge. Der Grund: Die Versicherer berechnen in den ersten Vertragsjahren Storno-, Vermittlungs- und Abschlusskosten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ermittelt, dass Versicherte bei einer Kündigung im Schnitt 3.400 Euro pro Vertrag verlieren. Bisher konnten diese Verluste bei Verträgen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, steuerlich nicht geltend gemacht werden.


Wie hat dir der Artikel gefallen?

Danke für deine Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen