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„Policenverkauf ist noch bis Ende Dezember steuerfrei“

Meike Henning, Geschäftsführerin des Zweitmarktunternehmens Lux Insurance Services, über die Vorteile eines Verkaufs von Lebensversicherungspolicen und das richtige Timing dabei.

DASINVESTMENT.com: Warum werden Versicherungsverträge vorzeitig beendet?

Meike Henning: Nach Schätzungen des Bundesverbands Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) erlebt mehr als jeder zweite Versicherungsvertrag nicht sein planmäßiges Ende. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Bessere Anlagealternativen, wirtschaftliche Notlagen aber auch Arbeitslosigkeit oder Scheidung können das vorzeitige Aus herbeiführen.

DASINVESTMENT.com: Welche Vorteile bringt der Verkauf eines Versicherungsvertrages mit sich?

Henning: Der Verkauf einer Police als Alternative zur Kündigung lohnt sich doppelt. Zum einen profitieren Anleger von attraktiven Mehrerlösen: Bei einer Kündigung erhalten sie den eher ungünstigen Rückkaufwert. Der macht in den ersten Jahren kaum die bis dahin eingezahlten Prämien aus. In jedem Fall verloren geht die Schlussüberschussbeteiligung. Im Vergleich zur Kündigung liegt der Mehrerlös beim Verkauf deutscher Policen durchschnittlich zwischen drei und fünf Prozent.

DASINVESTMENT.com: Was spricht außerdem für den Verkauf der Policen?

Henning: Die steuerliche Situation. Denn bei einer Kündigung müssen vor Ablauf von zwölf Jahren die erzielten Erträge versteuert werden. Der Erlös aus dem Verkauf des Versicherungsvertrags für Privatpersonen ist hingegen nach aktuell geltendem Recht noch bis zum 31. Dezember 2008 steuerfrei.

DASINVESTMENT.com:  Was ändert sich ab 2009 mit der neuen Abgeltungssteuer?

Henning: Dann gilt für Verträge mit einer Laufzeit unter zwölf Jahren: Die Erträge aus dem Verkauf einer Versicherungspolice, also die Differenz zwischen Veräußerungserlös und der Summe der bis dahin eingezahlten Prämien, unterliegt dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Verträge mit einer Laufzeit ab zwölf Jahren bleiben auch weiterhin steuerfrei. Wird die Versicherungspolice also noch in diesem Jahr verkauft, bleiben die erzielten Erträge abgeltungsteuerfrei, egal, ob die Police vor oder nach der Zwölf-Jahresfrist verkauft wird.

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