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„Politik folgt Bankenlobby“ Bundestag schränkt Widerruf von Immobilienkrediten ein

in HochzinsanleihenLesedauer: 2 Minuten
Dazu raten die Fachanwälte Poppelbaum und Geigenmüller allen Kreditnehmern, die laufende Darlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 haben: „Aufgrund fehlerhafter Belehrungen von Bankenseite sind viele Altverträge für Immobilienkredite anfechtbar. Darlehensnehmer können eine Umschuldung vornehmen und von aktuell günstigen Zinssätzen profitieren“, erklärte Jan Geigenmüller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, heute in Berlin.

Doch schnelles Handeln ist angezeigt. Auf Druck der Bankenlobby wird dieses grundsätzliche Verbraucherrecht nun beseitigt. Der Bundestag berät an diesem Donnerstag abschließend über den entsprechenden Gesetzesentwurf (18/5922, 18/6286).

„Dieses Gesetz ist unnötig und geht ausschließlich zu Lasten der Verbraucher“ hatte Ulrich Poppelbaum, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, bereits in der parlamentarischen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages als Sachverständiger am vergangenen Montag erklärt. „Die Banken hätten längst handeln und ihre Kunden nachbelehren können. Dazu brauchte es kein Gesetz. Warum der Gesetzgeber nun aber der Bankenlobby diesen Gefallen tut, ist für uns nicht nachvollziehbar“, so RA Poppelbaum weiter. „Wir können daher allen Kreditnehmern jetzt nur raten, schnell die Verträge überprüfen zu lassen. Denn kommt das neue Gesetz, bestehen schon ab Juni diese Widerspruchsmöglichkeiten nicht mehr“.

Poppelbaum Geigenmüller bietet eine kostenlose Ersteinschätzung der Widerrufbarkeit der Darlehensverträge an. Durch den Widerruf lassen sich noch bis voraussichtlich Juni 2016 je nach Fallkonstellation viele Tausend Euro sparen.

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