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„Politik folgt Bankenlobby“ Bundestag schränkt Widerruf von Immobilienkrediten ein

Ulrich Poppelbaum und Jan Geigenmüller sind Rechtsanwälte in der Berliner Kanzlei Poppelbaum Geigenmüller.
Ulrich Poppelbaum und Jan Geigenmüller sind Rechtsanwälte in der Berliner Kanzlei Poppelbaum Geigenmüller.
„Aufgrund fehlerhafter Belehrungen von Bankenseite sind viele Altverträge für Immobilienkredite anfechtbar“, erklären die Fachanwälte Poppelbaum und Geigenmüller. Das betreffe alle Kreditnehmer, die laufende Darlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 haben. „Darlehensnehmer können eine Umschuldung vornehmen und von aktuell günstigen Zinssätzen profitieren.“

Doch schnelles Handeln sei angezeigt. Auf Druck der Bankenlobby wird dieses grundsätzliche Verbraucherrecht nun beseitigt. Der Bundestag berät heute abschließend über den entsprechenden Gesetzesentwurf (18/5922, 18/6286).

Gesetz geht ausschließlich zu Lasten der Verbraucher


„Dieses Gesetz ist unnötig und geht ausschließlich zu Lasten der Verbraucher“, hatte Ulrich Poppelbaum bereits in der parlamentarischen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages als Sachverständiger am vergangenen Montag erklärt.

„Die Banken hätten längst handeln und ihre Kunden nachbelehren können. Dazu brauchte es kein Gesetz. Warum der Gesetzgeber nun aber der Bankenlobby diesen Gefallen tut, ist für uns nicht nachvollziehbar“, so Rechtsanwalt Poppelbaum weiter.

„Wir können daher allen Kreditnehmern jetzt nur raten, schnell die Verträge überprüfen zu lassen. Denn kommt das neue Gesetz, bestehen schon ab Juni diese Widerspruchsmöglichkeiten nicht mehr.“ Durch den Widerruf ließen sich noch bis voraussichtlich Juni 2016 je nach Fallkonstellation viele Tausend Euro sparen.

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