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Nachhaltigkeit und Altersvorsorge „Politik muss Finanzdienstleister fördern statt blockieren“

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Rentenpolitik

Eine nachhaltige Rentenpolitik, die einen fairen Interessenausgleich zwischen Erwerbstätigen und Rentenbezieher gewährleistet, ist von zentraler Bedeutung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und den sozialen Frieden.

Deutschland kann sich weder eine Überforderung der jungen Generation leisten noch Altersarmut billigen.

Die nächste Bundesregierung muss richtungsweisende Entscheidungen treffen. Gerade weil diese Weichenstellungen erst in der Zukunft Wirkung entfalten und von dem Bürger kaum überprüft werden können, muss zwischen der Regierung und den Bürgern eine Vertrauensbasis bestehen. Das Vertrauen jedes Einzelnen in die fundierte Planung und wohl überdachte Prüfung staatlicher Maßnahmen ist die Basis, die politische Gestaltung erst möglich macht.

Es muss das oberste Gebot für die Politik sein, dieses Vertrauen nicht zu gefährden – sei es durch Unaufrichtigkeit, Irreführung oder Untätigkeit.

Altersvorsorge zukunftsfest reformieren

In der zurückliegenden Legislaturperiode wurde dieses Gebot zu oft verletzt. Dies kann nicht allein mit der Corona-Pandemie entschuldigt werden. Die Rentenkommission Gerechter Generationenvertag blieb ohne Ergebnis und ihr Schlussbericht ein Beweisdokument für die Handlungsunfähigkeit einer verbrauchten Koalition.

Weder die Altersabsicherung der Selbständigen noch die Riester-Reform wurden umgesetzt. Das alles sind Aufgaben, die von der neuen Regierung zu meistern sind und an denen sie sich zu messen lassen hat.

Erfolgsmodell Drei-Säulen-System

Deutschland hat in der Vergangenheit die richtige Entscheidung getroffen, die Altersvorsorge auf drei Säulen aufzubauen. Dieses Erfolgsmodell gilt es für die Zukunft zu stabilisieren.

Vor dem Hintergrund einer für die nächsten 25 Jahre vorhersehbaren demografischen Entwicklung muss jeder Idee, die eine Schwächung oder gar einen Verzicht auf eine kapitalgedeckte Altersvorsoge in der zweiten und dritten Säule vorsieht, eine deutliche Absage erteilt werden.

Umlageverfahren nicht überbelasten

Eines steht fest: Allein durch das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rente werden wir für breite Bevölkerungsschichten keine auskömmlichen Renten mehr erreichen. Die Rekordzahlen bei den Erwerbstätigen liegen hinter uns. Wer Rentenpolitik gestaltet und dies ignoriert oder aber ohne verlässliche Zahlenbasis einen Anstieg herbeihofft, handelt unredlich und verspielt Vertrauen.

Eine Erweiterung der gesetzlichen Rentenpflicht auf Selbstständige und Beamte mag kurzfristig die Rentenkasse befüllen. Jeder neu hinzukommende Einzahlende ist aber zugleich auch ein zukünftiger Anspruchsinhaber. Milchmädchenrechnungen wie diese sind trügerisch.

Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung ist der Ruf nach einem späteren Renteneintritt verständlich. Er bedeutet jedoch für viele Berufsgruppen schlicht eine versteckte Rentenkürzung, da sie ihrem Beruf kaum bis zum 70. Lebensjahr ausüben können.

Doppelverbeitragung beseitigen

Neben dem Umlageverfahren bedarf es deshalb des Aufbaus einer individuellen kapitalgedeckten Rente durch jeden Einzelnen. Die Politik muss die Anreize in der zweiten und dritten Säule verbessern. Hierzu gehört eine klare Vermeidung von Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersvorsorge und Vereinfachungen in der geförderten privaten Altersvorsorge.

Gerade auch in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge gilt es das Vertrauen der Bürger nicht zu verspielen und überstrapazieren. Wer lange in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt hat und in der Bezugsphase sieht, dass seine Zusatzrente durch Krankenkassenbeiträge und Steuern dahinschmilzt, fragt sich, warum er überhaupt gespart und nicht wie andere konsumiert hat.

In der Riester-Rente wurde ein weltweit einzigartiger Bestand von über 16 Millionen Altersvorsorgeverträgen aufgebaut. Jedes Reformwerk muss daher auf den Erhalt dieser individuellen Vertragsansprüche ausgerichtet sein und seiner Vereinfachung in der Abwicklung und dem zukünftigen Ausbau dienen.

Wer leichtfertig in den Abgesang auf die Riester-Rente einstimmt und deren vermeintliches Scheitern konstatiert, muss damit rechnen, dass nicht nur die heutigen Riester-Sparer, sondern auch die zukünftigen Generationen ein tiefsitzendes Misstrauen gegenüber staatlichen Rentenmaßnahmen entwickeln.

Private Altersvorsorge muss privat bleiben

Dies gilt ebenso gegenüber Plänen für einen staatlich verwalteten Rentenfonds. Die Riester-Rente ist heute insbesondere durch ihre Staatsferne gekennzeichnet. Jeder, der einzahlt, erwirbt individuelle und höchsteigene Ansprüche gegenüber seinem Vertragspartner, die dem stattlichen Zugriff entzogen sind.

Demgegenüber kann kein Politiker garantieren, dass nicht die nächste Politiker-Generationen in einer als krisenhaft empfundenen Zeit ein staatlich verwaltetes Fondsvermögen zweckentfremdet. Die Bürger Irlands mussten dies unlängst schmerzhaft erfahren.

Die Politik muss es den Bürgern ermöglichen, individuelle Ansprüche bei privaten Vertragspartnern aufzubauen. Wahlmöglichkeiten müssen erweitert und dürfen nicht eingeschränkt werden. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit, auf unnötige Garantien jeder Art verzichten zu können.

Sofortige Minimal-Riesterreform statt fataler Untätigkeit

Klar ist: Große Reformen wie diese brauchen Zeit im politischen Entscheidungsfindungsprozess. Klar ist aber auch: Die ausgebliebene Reform der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge sowie die anhaltende Niedrigzinsphase in Kombination mit der Absenkung des Höchstrechnungszinses bedeuten das faktische Aus für geförderte Altersvorsorgeprodukte mit 100-prozentiger Beitragsgarantie.

Eine Vielzahl von Versicherern und Kapitalverwaltungsgesellschaften haben bereits angekündigt, bei diesen Rahmenbedingungen keine entsprechenden Produkte mehr anbieten zu können. So droht eine Versorgungslücke bei geförderten Altersvorsorgeverträgen zu entstehen, die gerade Geringverdiener und Familien am notwendigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge hindert.

Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn nach der Bundestagswahl nicht unverzüglich gehandelt wird, bleibt die steuerlich bevorzugte Basisrente (Rürup-Rente) bestehen – die Riester-Rente hingegen verschwindet. Eine Ungleichbehandlung von Bevölkerungsschichten, die keine Partei wollen kann!

Absenkung des Garantieniveaus unverzichtbar

Unabhängig vom Wahlausgang und der zukünftigen Regierungskoalition müssen daher alle Parteien das Bestreben haben, durch eine sofort und leicht umzusetzende Minimal-Reform die auch vor dem Hintergrund der Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich bedenkliche Angebotslücke zu schließen. Hierzu bedarf es lediglich der Absenkung des gesetzlichen Garantieniveaus auf 80 Prozent der gezahlten Beiträge.

Aufgrund der Langläufigkeit der abgeschlossenen Verträge wird diese Garantieabsenkung nicht dazu führen, dass den Bürgern zum Auszahlungszeitraum ihrer Verträge weniger Bezüge zur Verfügung stehen. Das Gegenteil ist der Fall: Sie werden eine Steigerung ihrer Bezüge erfahren, da es den Anbietern mit dieser Minimal-Reform möglich ist, renditeträchtigere Produkte bei einer angemessenen Risikoabsicherung anzubieten.

Es ist ein Paradox, dass einige Parteien bei den von ihnen geforderten Staatsfonds auf Garantien verzichten wollen, jedoch ein bloße Garantieabsenkung bei den Riester-Produkten blockieren.

Schnelle Umsetzung möglich

Der gesetzgeberische Schritt einer solchen Minimal-Reform ist einfach umzusetzen. Im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz ist in § 1 Abs. 1 Ziffer 3 folgende Änderung vorzunehmen:

„3. In welcher der Anbieter zusagt, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest 80 % der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und für die Leistungserbringung genutzt werden […].“

Alle Parteien sind aufgefordert, diese Minimal-Reform in ihren Koalitionsverhandlungen zu berücksichtigen, um sich für die notwenigen Anpassungen der privaten geförderten Altersvorsorge Zeit und Handlungsopportunitäten zu schaffen, welche nicht zu Lasten ihrer Wähler gehen.

Die Absenkung des Garantieniveaus auf 80 Prozent ist ein unverzichtbarer Schritt im Interesse aller Vorsorgesparer in Deutschland.

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