Ende des Jahres wird für viele Investoren wieder eine wichtige Aufgabe fällig: die Überprüfung des Sparerpauschbetrags. Haben Sie Ihre 1.000 Euro Freibetrag (beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete) in diesem Jahr bereits ausgeschöpft? Oder liegt Ihr Depot noch unter diesem Betrag und der Freibetrag verfällt ungenutzt?

Diese Frage stellen sich jedes Jahr Millionen Anleger in Deutschland. Denn der Sparerpauschbetrag ist einer der wenigen steuerlichen Vorteile, die Privatanleger bei der Geldanlage haben – doch er lässt sich nicht ins nächste Jahr übertragen. Was nicht genutzt wird, ist verloren.

Zwei Strategien, eine Frage: Was ist optimal? 

Doch wie geht man am besten damit um? Die gängige Meinung unter vielen Anlegern lautet: „Lass dein Depot einfach laufen und nutze die Steuerstundung. Der Zinseszinseffekt ist mächtiger als jeder kurzfristige Steuervorteil.“ Diese Strategie hat durchaus ihre Berechtigung – schließlich arbeitet Ihr Geld am besten, wenn es möglichst lange ungestört investiert bleibt.

Auf der anderen Seite gibt es Anleger, die bewusst jedes Jahr Gewinne realisieren, um ihren Freibetrag optimal auszuschöpfen. Sie verkaufen gegen Jahresende Anteile im Wert von genau 1.000 Euro Gewinn und kaufen diese sofort wieder zurück. Der Aufwand ist überschaubar, die Frage ist nur: Lohnt sich das wirklich?

Beide Strategien haben ihre Verfechter – doch welche ist mathematisch besser? Verliert man durch das jährliche Verkaufen wertvollen Zinseszins? Oder überwiegt die Steuerersparnis über die Jahre? Und wie verändert sich die Rechnung, wenn man einen monatlichen Sparplan hat?

Genau diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel. Mit unserem interaktiven Rechner können Sie beide Strategien für Ihre persönliche Situation durchspielen und sehen, welcher Weg für Sie der rentablere ist.

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Wichtige Hinweise zur Berechnung

Anwendungsbereich: Der Rechner bezieht sich auf Einzelaktien und thesaurierende ETFs. Die Berechnung geht von der vollen Besteuerung aller Kapitalerträge aus.

Teilfreistellung bei Aktienfonds: Die 30-prozentige Steuerfreiheit bei Aktien-ETFs (Teilfreistellung) ist in der Berechnung nicht berücksichtigt. In der Praxis würde diese die absolute Steuerlast reduzieren, das Verhältnis zwischen den beiden Strategien bleibt jedoch proportional gleich – der prozentuale Vorteil der Freibetragsnutzung bleibt bestehen.

Vorabpauschale: Falls Sie thesaurierende ETFs besitzen, fällt jährlich eine Vorabpauschale an, die automatisch mit Ihrem Freibetrag verrechnet wird. Diese Vorabpauschale ist in unserem Rechner nicht berücksichtigt. In der Praxis müssen Sie die bereits durch die Vorabpauschale genutzten Beträge von Ihrem verfügbaren Freibetrag abziehen. Beispiel: Wurden durch die Vorabpauschale bereits 300 Euro Ihres Freibetrags verbraucht, bleiben Ihnen noch 700 Euro für die aktive Gewinnrealisierung.