Postbank-Übernahme Deutsche-Post-Chef verweigert Aussage
Appel argumentiere, dass er vertrauliche Informationen offenbaren würde, wenn er über die Struktur der Transaktionsverträge aussagen müsste, erklärte der Vorsitzende Richter Freimut Gundlach am Mittwoch in einer Verhandlung am Oberlandesgericht Köln. Das Gericht verhandelte eine Klage eines früheren Postbank-Aktionärs, der der Bank vorwirft, sie habe in einem Pflichtangebot zu wenig gezahlt.
Aus dem Wortlaut der ursprünglichen Vertragsvereinbarung lasse sich der Anspruch des Klägers nicht begründen, sagte Gundlach. Daher hänge alles davon ab, was Appel über eine weitere nachträgliche Vereinbarung sagen könne. Zunächst will das Gericht prüfen, ob der Post-Chef die Aussage verweigern dürfe, fügte der Richter an.
Die Deutsche Bank hatte mehr als 6 Milliarden Euro in den Kauf von Anteilen der Postbank investiert. Die Beteiligung erreichte 2012 etwa 94 Prozent. Deutschlands größte Bank plant nun den Verkauf der Sparte im Zuge einer Restrukturierung mit dem Ziel, die Erträge zu stärken.
Die Klage, die von Effecten-Spiegel eingereicht wurde, blieb erfolglos, bis der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr eine neue Tatsachenermittlung anordnete, um die Details der Vertragsvereinbarungen zu prüfen.
Appel musste am Mittwoch nicht vor Gericht erscheinen, nachdem sein Anwalt den Richtern geschrieben hatte, sein Mandant mache vom Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch. Der Deutsche-Post-Chef nutze einen Vorwand, um nicht aussagen zu müssen, erklärte Oliver Krauss, Anwalt von Effecten-Spiegel, vor Gericht. Folge man Appels Argumenten, könne kein Vorstandschef einer börsennotierten Gesellschaft je vor Gericht aussagen, so Krauss.
Appel sei zur Zeugnisverweigerung berechtigt und habe daher im Interesse der Gesellschaft von dem Recht Gebrauch gemacht, sagte Unternehmenssprecher Daniel McGrath in einer Stellungnahme. Dies sei ein üblicher Vorgang.
Der Effecten-Spiegel klagt in dem Fall auf 4,8 Millionen Euro. Der ehemalige Postbank-Aktionär argumentiert, die Deutsche Bank müsse den anderen Investoren denselben Betrag je Aktie bieten wie der Deutschen Post. Die Transaktionsvereinbarung, die von der Deutschen Bank nicht vollständig offengelegt wurde, ermöglichte der Bank, im Rahmen der Pflichtangebotsregeln nur 25 Euro zu bieten, was Krauss zufolge etwa die Hälfte dessen war, was die Deutsche Post erhalten hatte.
Die Deutsche Bank weist die Ansprüche zurück, sagte ihr Anwalt Philipp Hanfland.
Aus dem Wortlaut der ursprünglichen Vertragsvereinbarung lasse sich der Anspruch des Klägers nicht begründen, sagte Gundlach. Daher hänge alles davon ab, was Appel über eine weitere nachträgliche Vereinbarung sagen könne. Zunächst will das Gericht prüfen, ob der Post-Chef die Aussage verweigern dürfe, fügte der Richter an.
Die Deutsche Bank hatte mehr als 6 Milliarden Euro in den Kauf von Anteilen der Postbank investiert. Die Beteiligung erreichte 2012 etwa 94 Prozent. Deutschlands größte Bank plant nun den Verkauf der Sparte im Zuge einer Restrukturierung mit dem Ziel, die Erträge zu stärken.
Die Klage, die von Effecten-Spiegel eingereicht wurde, blieb erfolglos, bis der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr eine neue Tatsachenermittlung anordnete, um die Details der Vertragsvereinbarungen zu prüfen.
Appel musste am Mittwoch nicht vor Gericht erscheinen, nachdem sein Anwalt den Richtern geschrieben hatte, sein Mandant mache vom Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch. Der Deutsche-Post-Chef nutze einen Vorwand, um nicht aussagen zu müssen, erklärte Oliver Krauss, Anwalt von Effecten-Spiegel, vor Gericht. Folge man Appels Argumenten, könne kein Vorstandschef einer börsennotierten Gesellschaft je vor Gericht aussagen, so Krauss.
Appel sei zur Zeugnisverweigerung berechtigt und habe daher im Interesse der Gesellschaft von dem Recht Gebrauch gemacht, sagte Unternehmenssprecher Daniel McGrath in einer Stellungnahme. Dies sei ein üblicher Vorgang.
Der Effecten-Spiegel klagt in dem Fall auf 4,8 Millionen Euro. Der ehemalige Postbank-Aktionär argumentiert, die Deutsche Bank müsse den anderen Investoren denselben Betrag je Aktie bieten wie der Deutschen Post. Die Transaktionsvereinbarung, die von der Deutschen Bank nicht vollständig offengelegt wurde, ermöglichte der Bank, im Rahmen der Pflichtangebotsregeln nur 25 Euro zu bieten, was Krauss zufolge etwa die Hälfte dessen war, was die Deutsche Post erhalten hatte.
Die Deutsche Bank weist die Ansprüche zurück, sagte ihr Anwalt Philipp Hanfland.
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