P&R-Anlageskandal Erbin soll Schadenersatz zahlen
Das Landgericht München hat die Erbin eines verstorbenen P&R-Geschäftsführers zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. An vier geprellte Anleger soll sie insgesamt knapp 100.000 Euro zahlen, wie die Kanzlei Schiller & Gloistein, die die Kläger vertritt, auf ihrer Website mitteilt. Zuerst hatte das Handelsblatt darüber berichtet.
Auch gegen den zuletzt vor der Insolvenz als Geschäftsführer tätigen Martin Ebben gab es ein Urteil. Er soll Schadenersatz in Höhe von 35.000 Euro an drei Anleger bezahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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Laut der Anwälte haben die Kläger ohne Anlagevermittler direkte Kauf- und Verwaltungsverträge mit P&R Gesellschaften geschlossen. Da die Geschäftsführer mit Betrugsabsicht gehandelt haben, könnten die Kläger verlangen, „so gestellt zu werden, als wenn die Anlageentscheidung nicht getroffen worden wäre“, so die Kanzlei. Insgesamt haben die Bremer Anwälte laut Handelsblatt 30 ähnliche Klagen eingereicht.
Ob die Rechtsanwälte das Geld tatsächlich eintreiben können, sei aber schwer vorherzusagen, urteilt das Handelsblatt. Mit Insolvenzverwalter Michael Jaffé haben sie einen starken Gegner, der so viele Vermögenswerte wie möglich für die Insolvenzmasse sichern muss.