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P&R-Gläubiger Abfuhr für Alleingänger

Container im Hamburger Hafen (Symbolbild): P&R wollte Anlegern über vermietete Container Renditen verschaffen.
Container im Hamburger Hafen (Symbolbild): P&R wollte Anlegern über vermietete Container Renditen verschaffen. | Foto: Julius Silver / Pixabay

Wer meint, er könne vor direkt Gericht sein durch die P&R-Pleite verlorenes Geld zurückholen, der sollte das besser lassen. So schimmert auch in der Pressemitteilung von Rechtsanwalt Michael Jaffé eine gewisse Genugtuung durch. Jaffé ist Insolvenzverwalter für die pleitegegangene P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH. Und er ist gerade dabei, von sämtlichen Gläubigern die Zustimmung für seine Vergleichsvorschläge einzuholen. 98 Prozent haben inzwischen ihr Okay gegeben, wie Jaffé berichtet. Eine erste Abschlagsverteilung für die Zustimmenden soll im Jahr 2020 auf den Weg gebracht werden.

Interessant ist aber ein anderer Teil in seiner Pressemitteilung, in dem es um einen Anleger geht, der sein Geld vor dem Landgericht Bonn im Alleingang zurückholen wollte. Er habe sich über eine Klage gegen die solvente Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft Sondervorteile schaffen wollen, heißt es. Und weiter:

Das Landgericht Bonn erteilte dieser Absicht eine klare Absage und entschied, dass die Mietzahlungen der Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft selbst dann nur an die Insolvenzverwalter erfolgen dürfen, wenn man den Anleger als Eigentümer ansehen würde. Die Mietzahlungen sind in jedem Fall von den Insolvenzverwaltern nach Maßgabe der insolvenzrechtlichen Vorgaben zu verteilen.

Er fühle sich in seiner Auffassung bestätigt, dass Gläubiger keine Ansprüche gegen die Schweizer P&R durchsetzen könnten, so Jaffé. „Dies ist für die Gläubigergesamtheit positiv, weil damit Störungen der laufenden geordneten Verwertung der vorhandenen Container-Flotte verhindert werden. Das dient unserem Ziel, möglichst hohe Erlöse daraus zu erzielen und dann auch zeitnah an die Gläubiger auszuschütten“, teilt der Anwalt mit.

Zu Anlegeranwälten, die P&R-Gläubiger anschreiben, meint er noch folgendes: „Dieses Vorgehen ist weder mit den Insolvenzverwaltern abgestimmt, noch haben diese ein solches Schreiben autorisiert, wie teilweise der Eindruck erweckt wird. Es wurden dazu auch keine Adressdaten durch die Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht herausgegeben.“ Er habe bereits den Landesdatenschutzbeauftragten darüber informiert.

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