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in Recht & SteuernLesedauer: 5 Minuten

P&R-Insolvenz „Wir raten Anlegern von Alleingängen ab“

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Bekommen die Anleger automatisch eine Information über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Tilp: Das ist eine Service-Leistung, die viele Insolvenzverwalter vornehmen. Gleichwohl sind nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsprechende Fristen zu wahren. Auch hier empfiehlt sich, dass Anleger sich Hilfe suchen, um die Einhaltung aller Fristen zu gewährleisten.

Wie sollten die nächsten Schritte aussehen? Gibt es gesetzliche Deadlines?

Kewe: Wir raten den Anlegern klar dazu, sich zu bündeln. Hierzu haben sich entsprechende Interessensgemeinschaften gebildet. Die Kanzlei Tilp zum Beispiel kooperiert mit dem Anlegerbund P&R, der von der neutralen Plattform Qthority gegründet wurde. Das hat den Vorteil, dass den Anlegern die umfangreichen rechtlichen Informationen zukommen, derer es derzeit bedarf. Aktuell muss jeder Einzelfall für das Insolvenzverfahren und die Gläubigerversammlung aufgearbeitet werden.

Gleichzeitig sind auch Schadensersatzansprüche gegen diejenigen zu prüfen, die hier in der Verantwortung stehen. Das sind nach unserem Verständnis nicht nur die Ansprüche gegen die Gesellschaften der P&R Gruppe, sondern auch gegen diejenigen Gesellschaften, die hier eventuell geholfen haben. Uns ist unverständlich, wie zum Beispiel den Wirtschaftsprüfern nicht aufgefallen sein soll, dass rund eine Million Container fehlen. Ebenso gilt es auch, die Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung etwaiger strafrechtlicher Tatbestände zu unterstützen.

Wovon raten Sie ab?

Kewe: Um eine hinreichende Einflussnahme im Sinne der Anleger im Insolvenzverfahren auszuüben, ist eine Bündelung der Anleger unseres Erachtens zwingend notwendig. Anlegern können wir daher nicht raten, alles im Alleingang ohne anwaltliche Unterstützung unternehmen zu wollen.

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