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P&R-Skandal „Berater sollten sich nicht verunsichern lassen“

Empfiehlt vom P&R-Skandal betroffenen Beratern Gelassenheit: Rechtsanwalt Lutz Tiedemann
Empfiehlt vom P&R-Skandal betroffenen Beratern Gelassenheit: Rechtsanwalt Lutz Tiedemann | Foto: Groenewold Tiedemann Griffel

Rund 3,5 Milliarden Euro sollen nach der Insolvenz der P&R-Gruppe im Feuer stehen, um die 80.000 meist Privatanleger betroffen sein. Ein Skandal? Oder gar ein kriminelles Schneeballsystem? Die Spekulationen, was tatsächlich geschah, schießen ins Kraut. Aber klar ist bisher nichts.

Was hingegen klar ist: Immer mehr Anleger wollen sich bei ihren Finanzberatern und Vermittlern schadlos halten. Viele betroffene Berater geraten zunehmend unter Druck und sehen bisweilen auch ihre Existenz gefährdet.

Ein Investment geht schief. Kann passieren, geschieht nicht eben selten. Wir erinnern uns: Die T-Aktie war auch mal mehr als 100 Euro wert. Beinahe reflexartig suchen Investoren nach Verantwortlichen für´s Desaster. So sind aus Anlegers Sicht meist die anderen Schuld. Mit Vorliebe genommen als Sündenböcke werden Finanzberater respektive Vermittler. Die Insolvenz der P&R-Gesellschaften ist hier keine Ausnahme. Die Unternehmensgruppe ist insolvent, dürfte deshalb als liquider Haftungsadressat ausfallen. Deshalb spricht fast jeder ausschließlich von und über Beraterhaftung.

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Finanzanlageberater und Finanzanlagevermittler werden zunehmend mit Schadenersatzansprüchen aufgrund angeblicher Fehlberatungen ihrer Kunden konfrontiert, ja behelligt und malträtiert. Die Berater stecken hier in einer zweifellos gefährlichen Zwickmühle. Sollen sie die Schadenersatzansprüche generell abwehren und so ihre Kunden verärgern? Oder lassen sie sich auf Anfragen von Kunden und deren Anwälten mit Erklärungen, Rechtfertigungen und ähnlichen Dingen ein?

Kolleginnen und Kollegen, die die Anlegerseite vertreten, versuchen zunächst, den Berater den Verzicht auf die Einrede der Verjährung abzuringen. Überdies werden Erklärungen verlangt zu den meist viele Jahre zurückliegenden Gesprächsinhalten zwischen Berater und Anleger. Außerdem wollen Anlegeranwälte herausfinden, wer tatsächlich der Vertragspartner ihrer Mandanten war. Sie als Vermittler oder Berater persönlich? Oder Sie nur gleichsam als Erfüllungsgehilfe von P&R.

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Wichtig: Geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab, erst recht nicht ohne anwaltlichen Beistand. Dies könnte sich in einem späteren Verfahren bitter rächen. Vor allem könnte es sehr teuer werden und Ihre Existenz gefährden, falls Ihre Vermögenschadenhaftpflicht keine Deckung erteilt.

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