LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 2 Minuten

Hebammen-Haftpflicht Prämien für Geburtshelferinnen steigen wieder

Neugeborenes Baby
Neugeborenes Baby: Freiberufliche Hebammen, die auch Geburtshilfe anbieten, müssen sich auf steigende Haftpflichtversicherungsprämien einstellen. | Foto: Pexels

Für Hebammen, die im Deutscher Hebammenverband organisiert sind, ist der Haftpflichtversicherungsschutz über weitere drei Jahre bis zum 1. Juli 2024 gewährleistet. Das teilt der Konzern Versicherungskammer mit. Ein Versicherungskonsortium unter Führung der Versicherungskammer habe dem Deutschen Hebammenverband ein entsprechendes Fortführungsangebot unterbreitet.

Das Versicherungskonsortium bietet den rund 15.000 Mitgliedern des Deutschen Hebammenverbands einen Gruppenhaftpflicht-Tarif über den Hevianna Versicherungsdienst an. Dabei können die Hebammen je nach Tätigkeitsprofil eine passgenaue Haftpflichtversicherung abschließen.

Für die  Hebammen, die keine Geburtshilfe anbieten, bleibt die Prämie nach Angaben der Versicherungskammer „stabil unter 1.000 Euro“. Der Versicherungsbeitrag der freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe hingegen wird sich ab Jahresmitte 2021 erhöhen. Einen Teil des Anstiegs mindert der ebenfalls steigende staatliche Sicherstellungszuschlag ab; den Rest müssen die Geburtshelferinnen aus eigener Tasche bezahlen.

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Höhere Schäden erwartet

Als Grund für die Prämienerhöhung nennt die Versicherungskammer den voraussichtlich höheren Schadenbedarfs. Dabei beruft sie sich auf die Studie „Schadenverlauf in der Haftpflichtversicherung der Ärzte und Hebammen“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vom Februar 2020. Außerdem werde ab Juli 2021 die maximale Deckungssumme bei schweren Geburtsschäden erneut um 25 Prozent angehoben, so der Versicherer.

Nur noch wenige Versicherer seien bereit, angesichts der hohen Haftungsrisiken Versicherungsschutz für Geburtshelferinnen anzubieten, erklärt Barbara Schick, stellvertretende Vorsitzende der Versicherungskammer, die die Schaden- und Unfallversicherung verantwortet . Schließlich gleiche eine Haftpflichtversicherung nicht nur die Pflege- und Therapiekosten, sondern auch weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld und den Erwerbsausfall des Kindes aus.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen