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Praxisbeispiel vom Finanzplaner Der Fahrplan in einen sorgenfreien Ruhestand

Notwendiges Beratungsgespräch, wenn sich das Leben des Kunden schlagartig ändert und eine ganz neue Finanzplanung erfordert.
Beratungsgespräch: Das Leben von Menschen kann sich schlagartig ändern und eine ganz neue Finanzplanung erfordern. | Foto: imago images / MITO

Mein Kunde Dr. D. ist als Zahnarzt in Ostfriesland niedergelassen, 59 Jahre alt und verheiratet mit einer Beamtin. Der gemeinsame Sohn befindet sich in den Endzügen seines Studiums. Dr. D. ist nach den Vorboten eines Herzinfarkts dazu gezwungen, sich mit einem frühzeitigen Ruhestand auseinanderzusetzen.

Für den beruflichen Ausstieg sowie das finanzielle Management des Ruhestands wünscht er sich möglichst klare Handlungsanweisungen. Das konkrete Ziel der Finanzplanung ist eine monatliche und lebenslange Nettozahlung von 4.500 Euro, diese soll zum 60. Geburtstag beginnen.

Der Kassensturz

Die private Vermögensbilanz des Ehepaars zeigt ein aktuelles Gesamtvermögen von 1,667 Millionen Euro. Neben den großen Positionen des Immobilien- und Kapitalvermögens aus Altersvorsorgeverträgen besitzt das Ehepaar ein relativ niedriges liquides Vermögen.

Der stattlichen Aktiva-Seite stehen vergleichsweise geringe Verbindlichkeiten von 100.000 Euro gegenüber, die sich der Zahnarzt innerhalb seiner Familie geliehen hatte, um seine Praxis zu finanzieren. Die Eigenkapitalquote von 94 Prozent am Gesamtvermögen rückt den Rentenbeginn für meinen Kunden in greifbare Nähe.

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Quelle: MLP

Mit über 40 Prozent hat unsere Zahnarztfamilie keinen geringen Teil ihres Vermögens in vier Immobilien vor Ort investiert. Die Rentabilität des gesamten Immobilienportfolios habe ich daher intensiv geprüft und mit einem Haken versehen: Die Vermietungen sind alle profitabel, sodass mein Kunde hier nichts ändern muss.

Den Wert der Praxis habe ich nach dem modifizierten Ertragswertverfahren ermittelt. Als Berechnungsrundlage dient dabei der nachhaltig erzielbare künftige Ertrag abzüglich eines individuellen Unternehmerlohns. Der mögliche Erlös durch einen Praxisverkauf hängt jedoch von einigen Unwägbarkeiten ab. Daher integriere ich den aktuellen Praxiswert zwar in die Vermögensbilanz, beziehe ihn aber nicht in die Planung einer monatlichen Rente ein. Er dient sozusagen als zusätzlicher Sicherheitspuffer.

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