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Praxisbeispiel von Thorsten Petrausch Wie die Nachlassplanung mit Lebensversicherungen gelingt

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Meiner Erfahrung nach sind solche Kunden sehr zögerlich, wenn ich sie auf die Geldanlage anspreche – es sei denn ich zeige ihnen einen Weg auf, wie wir die nächste und übernächste Generation in die Planung einbeziehen und dabei sogar noch die Erbschaftssteuer optimieren.

Denn allein das Immobilienvermögen meines Kunden würde die Freibeträge der einzigen Tochter und deren vier Kinder sprengen. Und genau hier kommen Versicherungslösungen ins Spiel.

Ich empfehle meinem Kunden, für jeden seiner vier Enkel 200.000 Euro in eine fondsgebundene Lebensversicherung zu investieren. Diese soll bis zum hundertsten Geburtstag des Kunden laufen und den Einmalbeitrag in breit gestreute aktive oder passive Fonds anlegen. Versicherungsnehmer und versicherte Person wäre mein Kunde, der jeweilige Enkel erhielte das Bezugsrecht.

Erreichen die Enkel in den nächsten Jahren die Volljährigkeit, werden sie gegebenenfalls als zusätzliche Versicherungsnehmer benannt. Je nach Tarif ist sogar eine stufenlose Gewichtung der Versicherungsnehmer-Eigenschaft in Ein-Prozent-Schritten möglich.

In dieser Versicherungslösung können die Enkel bei der Schenkungsteuer den Freibetrag von 200.000 Euro nutzen. Geht man beim Übertragen der sogenannten Versicherungsnehmereigenschaft schrittweise vor, zahlen sie im Idealfall keine Schenkungsteuer. Stirbt der Großvater dann beispielsweise im Alter von 90, also in 25 Jahren, erhält jeder Enkel eine Auszahlung von rund 530.000 Euro – denn der Einmalbeitrag von 200.000 Euro ist bei einer angenommenen Rendite von vier Prozent nach Vertrags- und Fondskosten deutlich angewachsen.

Die darin enthaltene Wertsteigerung von rund 330.000 Euro ist als Todesfall-Leistung von Abgeltungs- oder Erbschaftsteuer befreit – sofern der Enkel bis dorthin alleiniger Versicherungsnehmer ist. Für noch nicht übertragene Teile der Lebensversicherung fällt jedoch Erbschaftsteuer an. Weitere steuerliche Aspekte im Falle eines Erbes werden an dieser Stelle bewusst ausgeblendet.

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