28 Versicherungen im Test Unklare Klauseln bei privaten Krankentagegeld-Policen
„Versicherte, die einen privaten Krankentagegeldtarif abgeschlossen haben, müssen bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten mit erheblichen Kürzungen ihrer versicherten Krankentagegeldleistungen rechnen“, warnen aktuell die Branchenanalysten von Premiumcircle aus Friedberg. Demnach fallen die ansprüche in „gravierenden Fällen sogar bis auf null.“
Denn die entsprechenden Klauseln der Anbieter seien „ausnahmslos mangelhaft oder ungenügend“, heißt es von Premiumcircle weiter. „Das Problem: Nach den Vertragsbedingungen der privaten Krankentagegeldversicherung ist marktweit maximal das in den letzten zwölf Monaten aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen versicherbar. Was konkret dazu zählt, ist unklar.“
Mehr Krankschreibungen während der Corona-Pandemie
Und der Versicherer könne das versicherte Krankentagegeld oftmals während des Leistungsfalls herabsetzen, wenn das Jahreseinkommen unter dem versicherten Krankentagegeld lag. Das komme jetzt wegen Krankschreibungen während der Corona-Pandemie verstärkt vor: Lohnfortzahlung und Krankentagegeld zählen vertragsgemäß nicht als Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit.
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Für eine aktuelle Studie analysierte Premiumcircle die Vertragswerke von 28 Versicherern, die bezogen auf die Anzahl ihrer Kunden zusammen auf einen Marktanteil von 99,4 Prozent kommen. Demnach sind die Klauseln bei 21 untersuchten Versicherern als „mangelhaft“ einzustufen und die übrigen sieben erhalten von Premiumcircle sogar die Schulnote „ungenügend“.
Zusätzlich wurden alle 28 Unternehmen mit einem Fragenkatalog zu ihrer tatsächlichen Leistungspraxis befragt. 23 Versicherer haben die Fragen beantwortet. Demnach erhalten aktuell zwölf der teilnehmenden Anbieter im Test die Topnote „sehr gut“ und weitere fünf sind zumindest „gut“. Doch ebenso viele bekommen nur ein „mangelhaft“ und einer sogar die Note „ungenügend“.