PRIIP statt PRIP EU-Parlament stellt Fonds und Versicherungen gleich
BVI-Geschäftsführer Thomas Richter bezeichnet die PRIIP-Regelung als
Ein Buchstabe, große Wirkung: Das EU-Parlament und der EU-Ministerrat fügten am gestrigen Dienstag ihrer Verordnung zu Packaged Retail Investment Products (PRIPs) einen weiteren Buchstaben - und damit eine neue Produktkategorie - hinzu. Als Verordnung zu Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (PRIIP) schließt die Regelung, die ursprünglich nur für Investmentprodukte gelten sollte, nun auch die Kapitallebensversicherungen mit ein.
Jeder Privatanleger, der ein PRIIP kauft, soll laut den EU-Behörden ein dreiseitiges Informationsblatt, das sogenannte Key Information Document (KID) erhalten. Bisher durften die Informationsblätter zu Investmentfonds, auch Beipackzettel genannt, höchstens zwei Seiten lang sein. Darin mussten Anbieter aber laut Kritikern „Informationen unterbringen, für deren Aufzählung die Behörde ganze 15 Seiten braucht“.
An der Informationsfülle ändert sich indes nichts. Auch die neuen KIDs müssen Angaben zu Kosten und Risiken der Produkte enthalten. Bei komplexen Produkten, die für einen Laien nicht einfach zu verstehen sind, muss zudem ein entsprechender Hinweis in die KIDs rein. Alle Informationen müssen „klar, vergleichbar und vollständig“ sein. Außerdem schreiben die Behörde eine strikte Trennung zwischen den Informationsblättern und Werbematerial vor. „Das Ergebnis ist eine gute Nachricht für die Verbraucher", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI. Einheitliche Informationen würden die unterschiedlichen Finanzprodukte vergleichbar machen und so Anlegern eine fundierte Entscheidung ermöglichen. Weniger euphorisch zeigt sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Ergebnis sei zwar ein wichtiger Schritt, um die Transparenz im europäischen Finanzvertrieb zu verbessern, so der GDV. "Die Beschlüsse werden dem Ziel jedoch nicht in Gänze gerecht". Der Versuch, für möglichst viele Finanzprodukte einheitliche Regeln einzuführen, gehe zwangläufig zu Lasten der Vergleichbarkeit und Verständlichkeit, erklärt der Verband. Außederm besteht aus Sicht des GDV die Gefahr, "dass anerkannte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente künftig mit riskanten Finanzinstrumenten wie Derivaten in einen Topf geworfen werden".
Vor dem Inkrafttreten muss die Regelung noch im April in einer Plenarsitzung des EU-Parlaments verabschiedet und anschließend durch einzelne Mitgliedstaaten bestätigt werden.
Jeder Privatanleger, der ein PRIIP kauft, soll laut den EU-Behörden ein dreiseitiges Informationsblatt, das sogenannte Key Information Document (KID) erhalten. Bisher durften die Informationsblätter zu Investmentfonds, auch Beipackzettel genannt, höchstens zwei Seiten lang sein. Darin mussten Anbieter aber laut Kritikern „Informationen unterbringen, für deren Aufzählung die Behörde ganze 15 Seiten braucht“.
An der Informationsfülle ändert sich indes nichts. Auch die neuen KIDs müssen Angaben zu Kosten und Risiken der Produkte enthalten. Bei komplexen Produkten, die für einen Laien nicht einfach zu verstehen sind, muss zudem ein entsprechender Hinweis in die KIDs rein. Alle Informationen müssen „klar, vergleichbar und vollständig“ sein. Außerdem schreiben die Behörde eine strikte Trennung zwischen den Informationsblättern und Werbematerial vor. „Das Ergebnis ist eine gute Nachricht für die Verbraucher", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI. Einheitliche Informationen würden die unterschiedlichen Finanzprodukte vergleichbar machen und so Anlegern eine fundierte Entscheidung ermöglichen. Weniger euphorisch zeigt sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Ergebnis sei zwar ein wichtiger Schritt, um die Transparenz im europäischen Finanzvertrieb zu verbessern, so der GDV. "Die Beschlüsse werden dem Ziel jedoch nicht in Gänze gerecht". Der Versuch, für möglichst viele Finanzprodukte einheitliche Regeln einzuführen, gehe zwangläufig zu Lasten der Vergleichbarkeit und Verständlichkeit, erklärt der Verband. Außederm besteht aus Sicht des GDV die Gefahr, "dass anerkannte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente künftig mit riskanten Finanzinstrumenten wie Derivaten in einen Topf geworfen werden".
Vor dem Inkrafttreten muss die Regelung noch im April in einer Plenarsitzung des EU-Parlaments verabschiedet und anschließend durch einzelne Mitgliedstaaten bestätigt werden.
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