Priips-Verordnung
So sollen die Priips-Informationsblätter aussehen
Auf 66 Seiten beschreibt ein Verordnungsentwurf, wie sich die drei europäischen Finanzmarkt-Aufsichtsbehörden die „Kurzinformations-Dokumente“ vorstellen, die in wenigen Monaten zu den so genannten „Priips“ an Kleinanleger ausgegeben werden müssen. Das betrifft auch „Versicherungsanlage-Produkte“ wie insbesondere fondsgebundene Lebensversicherungen.