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Prinzip „Sovereign Ceiling“ Kann ein Unternehmen kreditwürdiger sein als sein Staat?

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Insgesamt kann man also feststellen: Die meisten der nicht sehr zahlreichen Ausnahmen vom Grundsatz der Sovereign Ceiling sind Scheinausnahmen oder beziehen sich auf die weit unten liegenden Rating-Bereiche, wo man von "solider Bonität" sowieso nicht sprechen kann.

Eine wichtige Implikation des Sovereign-Ceiling-Prinzips besagt, dass die weltweit wenigen Unternehmensanleihen, die gleich oder sogar besser als der Heimatstaat des Unternehmens geratet sind, vermutlich besonders häufig und heftig bonitätsmäßig nach unten rutschen (also Kursverluste erfahren), wenn der Heimatstaat eine Rating-Herabstufung erfährt.

Dass die Aktien eines Unternehmens strukturell risikoreicher sind als die Anleihen des gleichen Unternehmens, erwähnen wir hier nur der Vollständigkeit halber. Dieser Sacherhalt ist trivial und unter Fachleuten völlig unstrittig.

Fazit

  • Das Sovereign-Ceiling-Prinzip macht deutlich, dass Unternehmensanleihen eine schlechtere Bonität haben müssen als die Anleihen des relevanten Heimatstaats.
  • Wer das Konzept der Sovereign Ceiling verstanden hat, wird erkennen, dass man mit der Berücksichtigung von Unternehmensanleihen und Bankguthaben im risikoarmen ("risikofreien") Teil eines "Weltportfolios" aus Indexfonds und ETFs vorsichtig und zurückhaltend sein sollte. Wer dennoch Unternehmensanleihen in sein Portfolio nehmen will, sollte besonders genau auf breite, internationale Streuung sowie kurze Restlaufzeit achten und sicherstellen, dass sie mindestens ein Investment-Grade-Rating besitzen. Wo diese Bedingungen nicht erfüllt sind, müssen diese Investments aus Risikosicht dem risikobehafteten Portfolioteil zugeordnet werden.
  • Wenn die Zielsetzung "Sicherheit" oder "niedriges Risiko" ist, sind Aktien generell kein Ersatz für Anleihen und natürlich noch weniger für Staatsanleihen.
  • Bankguthaben (also Schulden von Unternehmen überwiegend schwacher Bonität) repräsentieren – außerhalb der staatlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Einleger – grundsätzlich keine risikoarme Anlageform.

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