Private Altersvorsorge „Wegweisendes Konzept zur Europa-Rente“
„Die Altersvorsorge der Bürger ist eine der zentralen Fragen, die die EU angesichts der demografischen Entwicklung lösen muss. Mit der Verordnung zur Europa-Rente hat die EU-Kommission ein in vielen Punkten überzeugendes Konzept vorgelegt“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.
Den Plänen zufolge soll die Europa-Rente grenzüberschreitend angeboten werden können, kostengünstig, flexibel und portabel sein. Darüber hinaus stehen den Bürgern bis zu fünf Anlagemöglichkeiten zur Verfügung, vier davon sind frei von Kapitalgarantien. Mit der Europa-Rente erkennt die Europäische Kommission Fonds außerdem europaweit erstmals offiziell als Produkte für die private Altersvorsorge an.
Bis zu fünf Anlagemöglichkeiten
1.200% Rendite in 20 Jahren?
„PEPP ist die gesetzliche Anerkennung von Fonds zum Zweck der privaten Altersvorsorge“, so Richter weiter. In Deutschland sind 3,2 Millionen der insgesamt 16,5 Millionen Riester-Verträge reine Fondssparpläne. Darin verwalteten die Fondsgesellschaften Ende 2016 ein Vermögen von 24 Milliarden Euro.
Europa-Rente vor großen Hürden
Allerdings hapert das Konzept noch im Detail. Insbesondere die steuerliche Ausgestaltung könnte die Europa-Rente vor große Hürden stellen. Denn die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten, PEPP die gleichen steuerlichen Vorteile wie den nationalen Altersvorsorgeprodukten zu gewähren.
Außerdem dürfen sie wesentliche Bausteine der Produktgestaltung wie die Mindestvertragslaufzeit und -beitragshöhe flexibel handhaben. „Hier wären einfachere Vorgaben sinnvoller, um einen Flickenteppich in Europa zu vermeiden“, kommentiert Richter. „Es wäre schade, wenn PEPP am Ende an seiner Komplexität scheitern würde.“