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Private Altersvorsorge „Wegweisendes Konzept zur Europa-Rente“

Die Europäische Kommission hat ein Konzept zur Europa-Rente vorgelegt.
Die Europäische Kommission hat ein Konzept zur Europa-Rente vorgelegt. | Foto: Schmuttel / pixelio.de
Thomas Richter, BVI

„Die Altersvorsorge der Bürger ist eine der zentralen Fragen, die die EU angesichts der demografischen Entwicklung lösen muss. Mit der Verordnung zur Europa-Rente hat die EU-Kommission ein in vielen Punkten überzeugendes Konzept vorgelegt“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. 

Den Plänen zufolge soll die Europa-Rente grenzüberschreitend angeboten werden können, kostengünstig, flexibel und portabel sein. Darüber hinaus stehen den Bürgern bis zu fünf Anlagemöglichkeiten zur Verfügung, vier davon sind frei von Kapitalgarantien. Mit der Europa-Rente erkennt die Europäische Kommission Fonds außerdem europaweit erstmals offiziell als Produkte für die private Altersvorsorge an. 

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„PEPP ist die gesetzliche Anerkennung von Fonds zum Zweck der privaten Altersvorsorge“, so Richter weiter. In Deutschland sind 3,2 Millionen der insgesamt 16,5 Millionen Riester-Verträge reine Fondssparpläne. Darin verwalteten die Fondsgesellschaften Ende 2016 ein Vermögen von 24 Milliarden Euro.

Europa-Rente vor großen Hürden

Allerdings hapert das Konzept noch im Detail. Insbesondere die steuerliche Ausgestaltung könnte die Europa-Rente vor große Hürden stellen. Denn die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten, PEPP die gleichen steuerlichen Vorteile wie den nationalen Altersvorsorgeprodukten zu gewähren.

Außerdem dürfen sie wesentliche Bausteine der Produktgestaltung wie die Mindestvertragslaufzeit und -beitragshöhe flexibel handhaben. „Hier wären einfachere Vorgaben sinnvoller, um einen Flickenteppich in Europa zu vermeiden“, kommentiert Richter. „Es wäre schade, wenn PEPP am Ende an seiner Komplexität scheitern würde.“

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