Private Altersvorsorge Riester-Ersatz nach Vorbild der Bundesbank gefordert

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat konkrete Details veröffentlicht, wie er sich einen Neuanfang in der privaten Altersvorsorge vorstellt. Organisiert werden könne sie demnach in Zukunft über einen öffentlich-rechtlichen Träger. Das sieht ein Gutachten von Professor Markus Roth von der Universität Marburg vor.
Ein Verwaltungs- und Verbraucherbeirat soll die neue Institution kontrollieren durch verhindern, dass der Staates Einfluss auf das operative Geschäft ausübt. Hiermit lehne man sich an das Bundesbank-Modell an. Die bisher beauftragte Finanz- und Versicherungswirtschaft wäre in diesem Modell „nur noch Auftragnehmer des Trägers“.
Reform der Altersvorsorge
„Union und SPD haben im Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform der Altersvorsorge versprochen. Nun ist es Zeit zu handeln“, fordert VZBV-Vorstand Klaus Müller. „Es macht keinen Sinn, dass Finanz- und Versicherungswirtschaft weiter überteuerte und kaum verständliche Riester-Produkte verkaufen dürfen.“
Besser und für Verbraucher weitaus profitabler wäre laut Deutschlands oberstem Verbraucherschützer „eine breit gestreute Anlage in Aktien, die durch einen unabhängigen Träger organisiert und kontrolliert wird“. Müller: „Der Träger muss dabei per Gesetz auf die Interessen der Verbraucher verpflichtet werden.“
Hohe Renten durch Aktien
Der VZBV fordert bereits seit Langem, ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt einzuführen. Mit der sogenannten Extrarente habe man auch ein konkretes Umsetzungsmodell vorgeschlagen. Verbraucher würden dabei automatisch in die Extrarente einbezogen, könnten sich per Opt-Out aber dagegen entscheiden.
Die Kapitalanlage wäre frei wählbar, würde in der Voreinstellung aber vorrangig mit Aktien erfolgen und gegen Renteneintritt auf Anleihen umstellen. Ein Gutachten des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung für den VZBV zeige, dass für Verbraucher so erheblich höhere Zusatzrenten möglich wären.
Zwei unabhängige Gremien
„Die weiteren Aufgaben des Trägers jenseits der Organisation der Vermögensverwaltung wären politisch zu entscheiden“, heißt es vom VZBV weiter. „Die Kontrolle des Vorstands soll durch einen unabhängig besetzten Verwaltungsrat und einen Beirat erfolgen.“ Der Träger könne öffentlich-rechtlich oder als GmbH gegründet werden.