Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Private Krankenkassen Sonderöffnungsaktion für Beamte

in Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)Lesedauer: 1 Minute
Männer mit Beinprothesem beim Sport auf einer Tartanbahn
Männer mit Beinprothesem beim Sport auf einer Tartanbahn: Gesetzlich krankenversicherte Beamte mit Behinderungen oder Vorerkrankungen können bis Ende März 2021 einfacher in den PKV wechsel | Foto: Imago / Mika Volkmann
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Die Privaten Krankenversicherungen erleichtern gesetzlich krankenversicherten Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen den Zugang über eine Sonderöffnungsaktion. Diese startet im Oktober und soll Ende März 2021 auslaufen.

Während dieses Zeitraums könne die genannte Personengruppe unkompliziert in eine private Krankenversicherung wechseln, ohne dass sie wegen bereits bestehender Behinderungen oder Vorerkrankungen abgelehnt werde Zudem gebe es keine Leistungsausschlüsse, ein etwaiger Risikozuschlag werde auf 30 Prozent begrenzt, teilt der Verband der Privaten Krankenversicherung mit.

Das Angebot gilt auch für Angehörige, sofern sie gemeinsam mit Beamten in die PKV wechseln, nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und Anspruch auf Beihilfe haben.

Auch junge Beamte im Fokus

Neben diesem Personenkreis wollen die privaten Kassen auch junge Beamte vom Einstieg in die PKV überzeugen: Sie können sich aktuell zu den vereinfachten Konditionen versichern, sofern sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Verbeamtung stellen. Die Regelung gilt nach Angaben des Verbands bereits für Beamte auf Widerruf und soll unabhängig von der Sonderöffnungsaktion fortbestehen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion