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Private Krankenversicherung Die besten PKV-Anbieter für 3 verschiedene Kundengruppen

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Basis- und Standardtarife unberücksichtigt

In der Studie blieben die seit einigen Jahren vom Gesetzgeber den Privaten Krankenversicherern vorgeschriebenen Basis- und Standardtarife unberücksichtigt. Denn bei diesen Tarifen, die sich an Regelungen der Gesetzlichen Krankenversicherung orientieren, ist der Leistungsumfang nicht - wie in der PKV eigentlich üblich - über die gesamte Vertragsdauer festgeschrieben. „Werden in der Gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen gekürzt, gelten diese Kürzungen auch bei den entsprechenden PKV-Tarifen,“ erläutert Experte Ewy.

Anders bei den „normalen“ PKV-Tarifen. Dabei bietet hier schon der Grund-Schutz mehr als die Basistarife - etwa freie Krankenhauswahl. Zudem hat DFSI-Experte Ewy hier die Vorgabe gemacht, dass beim ambulanten Arztbesuch auch Leistungen, die teurer sind als nach der Gebührenordnung vorgesehen, komplett erstattet werden müssen. Der jährliche Selbstbehalt darf höchstens 500 Euro betragen. Und bei Zahnbehandlungen muss der Tarif mindestens 80 Prozent der Kosten erstatten, bei Zahnersatz mindestens 60 Prozent.

Der beste Standardschutz

Grafik: DFSI

Beim Standard-Schutz sehen die DFSI-Kriterien schon deutlich mehr Leistungen vor: Zwar liegt der erlaubte Selbstbehalt wie beim Grund-Schutz bei maximal 500 Euro im Jahr, jedoch muss der Tarif bei Klinikaufenthalten des Versicherten mindestens vorsehen, dass die Kosten für ein Zwei-Bett-Zimmer übernommen werden. Bei Zahnbehandlungen müssen mindestens 90 Prozent der Kosten und beim Zahnersatz 75 Prozent getragen werden. Wie beim Grund-Schutz leistet der Standard-Schutz beim ambulanten Arztbesuch über die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung hinaus. Zudem müssen Standardtarife den Besuch beim Heilpraktiker zahlen. Und wer direkt den Facharzt aufsucht, muss ebenfalls alle Kosten erstattet bekommen.

Ihre Stärken voll ausspielen, das kann die Private Krankenversicherung beim Premium-Schutz: „Die besten Ärzte und Zahnärzte, die besten Kliniken und Krankenhäuser - all das lässt sich hier absichern. Jedoch sind auch die Beiträge entsprechend“, erläutert Ewy. Die Leistungen im Detail: Der jährliche Selbstbehalt darf nicht höher sein als 350 Euro. Bei Klinikaufenthalten werden die Kosten für Einbettzimmer übernommen. Bei Zahnbehandlungen zahlt der Versicherer mindestens 90 Prozent der Kosten, bei Zahnersatz 80 Prozent. Es werden zudem alle Honorare erstattet, die teurer sind als nach den Höchstsätzen der Gebührenordnungen erlaubt - sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich sowie bei Zahnbehandlungen. Natürlich werden - wie beim Standard-Schutz - Facharzthonorare auch bei Direktkonsultation komplett übernommen.

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