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Nachdem die Abgänge in die GKV in den vergangenen fünf Jahren jeweils über den Zugängen in die PKV lagen, deutet sich derzeit ein erneuter Trendwechsel an. Eine Rückkehr in die GKV ist trotz Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 57.600 Euro und einer damit verbundenen Versicherungspflicht für ehemalige Privatpatienten ab einem Alter von 55 Jahren ausgeschlossen.