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Private Krankenversicherung Holger Badstuber gewinnt Prozess gegen die DKV

Fußballprofi Holger Badstuber bekommt von seiner privaten Krankenversicherung (PKV) knapp 30.000 Euro Krankentagegeld nachgezahlt, berichtet aktuell die Süddeutsche Zeitung. In dem Rechtsstreit ging es demnach um die Endphase der insgesamt zehnjährigen Spielzeit des heute 30-Jährigen beim FC Bayern München, in der er immer wieder verletzt am Spielfeldrand bleiben musste.

So fiel Badstuber zwischen 2014 und 2016 monatelang verletzungsbedingt aus. Während dieser Wochen hielt er sich insgesamt 27 Tage im Ausland auf. Für diese Zeit wollte die Deutsche Krankenversicherung (DKV) kein Tagegeld zahlen. Der private Krankenversicherer berief sich darauf, dass Auslandsaufenthalte nicht vom Versicherungsvertrag abgedeckt seien.

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Doch Badstubers Rechtsanwälte argumentierten dagegen, dass diese Regeln als überholt anzusehen seien. Denn sie stammen aus einer Zeit, als Versicherte im Ausland noch nicht per Mobiltelefon allzeit erreichbar waren. Die zuständige Richterin am Landgericht München stellte sich auf die Seite des Innenverteidigers. Die DKV stimmte dem Anerkenntnisurteil jetzt zu.

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