Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Private Krankenversicherung Holger Badstuber gewinnt Prozess gegen die DKV

Von in FinanzboulevardLesedauer: 1 Minute

Fußballprofi Holger Badstuber bekommt von seiner privaten Krankenversicherung (PKV) knapp 30.000 Euro Krankentagegeld nachgezahlt, berichtet aktuell die Süddeutsche Zeitung. In dem Rechtsstreit ging es demnach um die Endphase der insgesamt zehnjährigen Spielzeit des heute 30-Jährigen beim FC Bayern München, in der er immer wieder verletzt am Spielfeldrand bleiben musste.

So fiel Badstuber zwischen 2014 und 2016 monatelang verletzungsbedingt aus. Während dieser Wochen hielt er sich insgesamt 27 Tage im Ausland auf. Für diese Zeit wollte die Deutsche Krankenversicherung (DKV) kein Tagegeld zahlen. Der private Krankenversicherer berief sich darauf, dass Auslandsaufenthalte nicht vom Versicherungsvertrag abgedeckt seien.

Bild

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Versicherungs-Newsletter bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Assekuranz. Jetzt gratis abonnieren!

Go

Doch Badstubers Rechtsanwälte argumentierten dagegen, dass diese Regeln als überholt anzusehen seien. Denn sie stammen aus einer Zeit, als Versicherte im Ausland noch nicht per Mobiltelefon allzeit erreichbar waren. Die zuständige Richterin am Landgericht München stellte sich auf die Seite des Innenverteidigers. Die DKV stimmte dem Anerkenntnisurteil jetzt zu.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion