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Private Krankenversicherung (PKV) Entlastungen für PKV-Kunden gefordert

Zahnarztbesuch: Kunden mit Versicherungsbeginn nach 2009 können nicht mehr in den sogenannten Standardtarif wechseln.
Zahnarztbesuch: Kunden mit Versicherungsbeginn nach 2009 können nicht mehr in den sogenannten Standardtarif wechseln. | Foto: Andrea Piacquadio

In der Corona-Krise verzeichnen auch viele privat Krankenversicherte Einkommenseinbußen. Um ihre Ausgaben senken zu können, können sie in den sogenannten Basistarif wechseln. Der dortige Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt.

In besseren Tagen sollen sie aber zu vereinfachten Bedingungen in ihren vorherigen Tarif zurückkehren können, sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Voraussetzung ist demnach, dass sie die Hilfebedürftigkeit innerhalb von drei Jahren überwunden haben und innerhalb von drei Monaten nach deren Ende die Rückkehr beantragen.

„Besser wäre es jedoch, den bewährten Standardtarif auch für neuere Versicherte zu öffnen“, kommentiert der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) den aktuellen Regierungsentwurf. „Es ist bedauerlich, dass sich die geplante Neuregelung allein auf den Basistarif konzentriert.“ Als Gründe nennt der PKV-Verband einerseits, dass diese Lösung zu Lasten der übrigen Beitragszahler ausfalle.

„Standardtarif hat sich bewährt“

Axel Kleinlein, BdV

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Andererseit werde ausgeblendet, dass es in der PKV bereits bestehende und bessere Werkzeuge gebe: Bei Zahlungsschwierigkeiten würden schon jetzt individuelle Vereinbarungen zum Zahlungsaufschub oder zum Tarifwechsel in andere Normaltarife geschlossen. Daneben existieretn gleich drei Sozialtarife, bestehend aus Basistarif, Notlagentarif und Standardtarif.

Vor allem der Standardtarif habe sich bewährt und biete eine „hervorragende Lösung für Privatversicherte, die ihre Beiträge reduzieren müssen oder möchten“. Allerdings ist dieser Tarif für alle Versicherten geschlossen, die ihre Verträge nach 2009 unterzeichnet haben. Der PKV-Verband fordert bereits seit Jahren, dass die Versicherungsunternehmen diese Möglichkeit wieder für alle Versicherte anbieten dürfen.

„Bedarfsgerecht und transparent“

Unterstützt wird diese Forderung auch vom Bund der Versicherten (BdV), der auch die Altersgrenzen sowie die Vorversicherungszeiten befristet lockern will. „Der Krankenversicherungsschutz ist der wichtigste Versicherungsschutz – besonders in der Corona-Zeit“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Es ist höchste Zeit, dass die Große Koalition ihre jahrelange Blockadehaltung aufgibt und das Problem um den PKV-Standardtarif löst.“

Der 1994 eingeführte brancheneinheitliche PKV-Standardtarif sollte langjährigen PKV-Kunden einen vergleichsweise günstigen Versicherungsschutz bieten. Dazu orientiert er sich an den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. In der aktuellen Corona-Krise sei der Standardtarif „eine bedarfsgerechte und transparente Lösung“, so Kleinlein.

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