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PKV zur Krankenhausreform
„Deutliche Schwächen am Gesetzesentwurf“
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Von in Private Krankenversicherung (PKV)Lesedauer: 4 Minuten
Leere Krankenhausbetten
Leere Krankenhausbetten: Eine Krankenhausreform gilt als unabdingbar, um Kliniken vor der Insolvenz zu bewahren. | Foto: 1662222 / Pixabay
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Ohne eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung in Deutschland droht vielen Kliniken die Schließung: In diesem Punkt sind sich Bundesministerium für Gesundheit und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) einig.

An dem Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), den das Ministerium diesen Monat vorgelegt hat, übt die PKV jedoch Kritik. In seiner aktuellen Form verspricht dieser in den Augen des Verbandes keinen Erfolg.

Mit der Krankenhausreform verfolgt das Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben drei Ziele: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patienten sowie Entbürokratisierung. Dem stimmt die PKV im Grunde zu.

In einer Stellungnahme verdeutlicht dies der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reuther: „Die Private Krankenversicherung sieht die Notwendigkeit einer Krankenhausreform und begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz in der stationären Versorgung zu verbessern. Aus Sicht der PKV gibt es jedoch deutliche Schwächen am Gesetzentwurf, die den Erfolg der Reform gefährden.“

Vorhaltevergütung könnte neue Versorgungsmängel hervorrufen

Das Gesundheitsministerium räumt selbst ein, dass das bestehende, mengenorientierte System der Fallpauschalen Kliniken vor allem einen ökonomischen Anreiz bietet, möglichst viele Patienten zu behandeln. Im Zweifel führe dies zu Behandlungen aus kommerziellen statt aus medizinischen Gründen. Dem wird im Referentenentwurf mit der sogenannten Vorhaltepauschale begegnet, die die Fallpauschale komplett ablösen soll.

Die Vorhaltepauschale soll eine Art Existenzgarantie für notwendige Kliniken darstellen, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. So soll Qualität statt Quantität die Versorgung bestimmen.

Laut PKV führe diese Vergütung jedoch zu „neuen, massiven Fehlanreizen sowie mehr Bürokratie“. Reuther fürchtet dadurch neue Versorgungsmängel, „wenn spezialisierte Kliniken künftig weniger Patienten annehmen, weil sie das Geld auch ohne diese Arbeit bekommen“. Wenigstens der Umfang der Vorhaltefinanzierung sollte daher verringert werden, so der Vorschlag.

Transformationsfonds für den Umbau "verfassungsrechtlich bedenklich"

Ein weiterer Kritikpunkt der PKV ist der geplante Transformationsfonds. Die darin enthaltenen Mittel sollen die Länder ab 2026 bei der Umsetzung der Krankenhausreform unterstützen, heißt es im Gesetzentwurf.

Dass der Bundesanteils dieses Fonds in Höhe von 25 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern der Versicherten finanziert werden soll, ist für die PKV auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die Krankenhausstruktur sei „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder“ und müsste daher aus Steuermitteln gezahlt werden. Die PKV lehnt eine Mitfinanzierung des Transformationsfonds aus diesem Grund ab.

 

PKV wünscht sich mehr Einbindung in den Abstimmungsprozess

In der ausführlichen Stellungnahme führt Reuther weitere Anmerkungen und Überarbeitungsvorschläge zum Referentenentwurf auf. Zudem ist dem Verband ein weiterer Aspekt wichtig: Die PKV möchte mehr in den Ausarbeitungsprozess eingebunden sein. Bisher seien zwar die Bundesländer einbezogen worden, nicht aber die Kostenträger in Form der privaten sowie der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Die Private Krankenversicherung ist der zweitwichtigste Kostenträger im Krankenhausbereich in Deutschland. Trotz 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen fehle im Gesetzentwurf eine Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Gremien. Dabei ist PKV-Direktor Reuther sich sicher: „Zur Umsetzung der Reform und ihrer neuen Finanzierungswege in die Praxis ist eine entsprechende Beteiligung des PKV-Verbands beziehungsweise seiner Landesausschüsse zwingend erforderlich.“

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