Private Krankenversicherung Wann verjähren Ansprüche in der PKV?
Grundsätzlich sei es so, dass Ansprüche aus Versicherungsverträgen grundsätzlich innerhalb von drei Jahren verjähren, antwortet darauf Susanne Arndt vom Verbraucherservice Bayern. Die Verjährung beginne dabei regelmäßig am Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch fällig wird. Die Expertin vermutet aus den Angaben der Betroffenen, die nicht ganz eindeutig sind, dass von einer Fälligkeit im Jahre 2002 beziehungsweise 2005 auszugehen sei. Die Ansprüche wären dann bereits Ende 2005 beziehungsweise Ende 2008 verjährt gewesen.
In Einzelfällen könne es aber zu einer zehnjährigen Verjährungsfrist kommen, erklärt die Expertin weiter. Beispielsweise dann, wenn man sich die Versicherungsleistungen durch Falschangaben erschlichen hätte. Aber selbst diese Frist sei hier abgelaufen.
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