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in AltersvorsorgeLesedauer: 2 Minuten

Private Rentenversicherungen „Riester-Sparer mit Kindern zahlen doppelt“

Die Verbraucherzentrale Hamburg gehört mit ihrem Fokus auf Versicherungen zu den bundesweit fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen, die das Projekt Marktwächter Finanzen tragen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg gehört mit ihrem Fokus auf Versicherungen zu den bundesweit fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen, die das Projekt Marktwächter Finanzen tragen. | Foto: Jochen Knobloch

Fast die Hälfte der Versicherer hierzulande belastet Riester-Sparer mit Kindern doppelt, berichtet aktuell die Verbraucherzentrale Hamburg. Deren Marktwächter-Team befragte Deutschlands Anbieter von Riester-Rentenversicherungen zu ihren Abschluss- und Vertriebskosten, wenn Kunden zulagenbedingt ihre Beiträge senken oder wieder erhöhen. 15 von 34 Versicherern gaben an, bei zulagenbedingten Beitragsänderungen erneut Abschluss- und Vertriebskosten zu erheben - entweder auf Zulagen und/oder auf Beitragswiedererhöhungen.

Betroffen sind nach Angaben der Verbraucherschützer insbesondere Riester-Sparer, die für bereits laufende Verträge Kinderzulagen erhalten und entsprechend ihren Eigenbeitrag senken. Wenn sie nach dem Wegfall der Kinderzulagen den Eigenbeitrag wieder erhöhen, werden sie ein weiteres Mal zur Kasse gebeten. Die Gesamtbeitragssumme bleibt dabei gleich. Die Versicherer verlangen zuerst für die Zulagen nochmals Abschluss- und Vertriebskosten, später für die Beitragswiedererhöhungen, obwohl das alles bereits zu Beginn bezahlt worden war.

Sparer mit Kindern zahlen doppelt

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Denn die Lebensversicherer werten ein Senken des Eigenbeitrags als Teilbeitragsfreistellung nach Paragraf 165 Versicherungsvertragsgesetz. Die Rückkehr zum höheren Beitrag wird dann wie ein Neuabschluss behandelt und führt zu neuen Kosten. Das stehe im Widerspruch zu der politisch gewollten Flexibilität der Altersvorsorge mit Riester-Verträgen, kritisiert Sandra Klug, Teamleiterin Versicherungen. „Riester-Verträge sollen vor allem für Sparer mit Kindern lukrativ sein. Diese Gruppe wird vom Gesetzgeber daher zu Recht besonders gefördert.“

Stattdessen belaste die doppelte Berechnung von Abschluss- und Vertriebskosten diese Kundengruppe, so Klug weiter. Im Fall eines Verbrauchers mit Riester-Rente der Württembergischen Versicherung beliefen sich die Mehrkosten für die Kinderzulage und anschließender Wiedererhöhung des Eigenbeitrages beispielsweise auf mehr als 360 Euro. Ähnliche Doppelbelastungen ergeben sich auch für Sparer, deren Einkünfte schwanken oder die nach der jüngst erhöhten Grundzulage ihren Eigenbeitrag entsprechend abgesenkt haben.

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