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Private-Wealth-Police der Vienna Life „Wie ein Wertpapierdepot mit Steuervorteilen“

Vater mit Söhnen: Die Private-Wealth-Police von Vienna Life kann sowohl ganz als auch zu 1 bis 99 Prozent von Eltern an die Kinder verschenkt werden.
Vater mit Söhnen: Die Private-Wealth-Police von Vienna Life kann sowohl ganz als auch zu 1 bis 99 Prozent von Eltern an die Kinder verschenkt werden. | Foto: Freepik

Die politische Risikostreuung gewinnt wieder an Bedeutung. Hierfür nutzen wir für Anlagebeträge ab 75.000 Euro die Private-Wealth-Police der Vienna Life aus Liechtenstein. Diese fondsgebundene, versicherungsbasierte Anlagelösung ermöglicht den Vermögensaufbau durch Einmalprämien mit weiteren Zuzahlungen.

Neben mehr Sicherheit durch richtige Streuung und Steigerung der Erträge durch passende Strukturierung kann in der Police auch eine vom Testament unabhängige Nachfolgeplanung für das angelegte Vermögen berücksichtigt werden. Die Entscheidung zur konkreten Umsetzung der Geldanlage kann dabei vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt oder bequem im Rahmen der Vermögensverwaltungsstrategien professionell delegiert werden.

In Liechtenstein ansässig

Jens Quittschalle ist Geschäftsführer des Maklerpools Apella Wertpapier-Service in Neubrandenburg.
Foto: Ronald Mundzeck

Die Vienna Life ist zwar in Liechtenstein ansässig, die Private-Wealth-Police für deutsche Mandanten entspricht jedoch den Rahmenbedingungen des deutschen Steuerrechts. Somit können die Vorteile der politischen Risikostreuung des Vermögens außerhalb Deutschlands und der EU genutzt werden, ohne Bedenken in Bezug auf die steuerlichen Auswirkungen in Deutschland zu haben.

Sehr nützlich ist unter anderem, dass die Versicherungsnehmereigenschaft in Schritte von einem Prozent aufgeteilt werden kann. Somit kann zum Beispiel ein Familienvater an sein Kind 99 Prozent der Versicherungsnehmereigenschaft schenken und das verbleibende eine Prozent behält er selbst. Dies hat zur Folge, dass nahezu der Wert der gesamten Police an das Kind geschenkt wurde, ohne dass das Kind allein Zugriff auf die Vermögenswerte hat. Diese Gestaltung nutzen wir regelmäßig, um im Zuge der Vermögensübertragung Freibeträge wirksam werden zu lassen und in diesem Fall zum Beispiel dem Vater die Möglichkeit zu geben, weiterhin die Hand auf dem Vermögen zu haben.

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Nachfolge flexibel planbar

Es ist auch möglich, die bei Immobilien bekannte Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt bei der Versicherungslösung anzuwenden. Die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt hat vor allem drei Vorteile. So fließt dem Schenker weiterhin Liquidität zu und er hat weiterhin die Hand auf dem Vermögen. Dabei wird der steuerliche Wert der Schenkung jedoch verringert. Außerdem kann bei minderjährigen oder charakterlich noch nicht gefestigten Begünstigten der früheste Zufluss-Zeitpunkt der Versicherungsleistung flexibel geregelt werden (Termfix-Vereinbarung).

Die Private-Wealth-Police als Whole-Life-Tarif eignet sich zudem hervorragend für Vermögen, das der zukünftige Erblasser seinen Begünstigten übertragen möchte. Durch die besondere Gestaltung endet die Police erst durch Tod der letzten versicherten Person mit der einkommensteuerfreien Todesfallleistung. Eine Ablaufleistung, welche der Abgeltungssteuer beziehungsweise dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen würde, ist nicht vorgesehen.

Dennoch besteht bei Bedarf nach dem ersten Jahr die Möglichkeit von Entnahmen. Mit dem Konzept lässt sich sehr einfach und kostengünstig eine flexible Nachfolgeplanung außerhalb des gesetzlichen Erbgangs oder des Testaments regeln. Gerade Personen, die eine spezielle Nachfolgeregelung zum Beispiel für ihre Partner oder Kinder suchen, finden hier ihre passende Gestaltung ohne kostspieliges Testament.

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