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Private-Wealth-Police der Vienna Life „Wie ein Wertpapierdepot mit Steuervorteilen“

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Sondermasse im Konkursfall 

Für Kunden, welche durch das im Paragraf 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelte Zahlungsverbot für deutsche Versicherungsgesellschaften verunsichert sind und welche dennoch die steuerlichen Vorteile einer Versicherung nutzen wollen, bietet die Private-Wealth-Police eine erstklassige Lösung: In Liechtenstein stellt das Sicherungsvermögen im Konkursfall der Versicherungsgesellschaft eine Sondermasse dar.

Für jede Private-Wealth-Police unterhält die Versicherungsgesellschaft eine eigene Depotbankverbindung. Dies bietet den Mandanten ein Höchstmaß an Transparenz. Je nach Kundenwunsch können dies Depotbanken zum Beispiel in Deutschland, der Schweiz oder Liechtenstein sein. Somit können auch Investmentanteile erworben werden, deren Kauf in Deutschland nicht möglich ist.

Der Erwerb von Investmentfondsanteilen erfolgt ohne Ausgabeaufschläge. Die Anlagenauswahl besteht aus Tausenden Investmentmöglichkeiten im Rahmen der deutschen steuerlichen Regelungen. Ergänzend können, abhängig von der Depotbank, für die Liquidität verschiedene Währungskonten innerhalb der Police unterhalten werden. Dies spart den Mandanten Kosten, da bei Bedarf keine Währungen umgerechnet werden müssen.

Fazit

Die Private-Wealth-Police hat viele Parallelen zum Wertpapierdepot, ergänzt um steuerliche Vorteile. So werden bei Fonds keine Vorabpauschalen berechnet, bei der Realisierung von Gewinnen fällt keine Abgeltungssteuer an, und die Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei. Für viele Mandanten ist es ein Anliegen, den Vermögenswertzuwachs bei der Nachfolge durch die Todesfallleistung steuerlich günstig zu gestalten.

Wurde die Verwaltung des Policenvermögens an einen Vermögensverwalter delegiert, so wird dessen Vergütung bei der Ermittlung der Erträge berücksichtigt. Bei der freien Vermögensverwaltung im Wertpapierdepot stellen die Vergütungen Werbungskosten dar und können nicht mehr bei der steuerlichen Ertragsermittlung angerechnet werden.

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