Privatinsolvenzen drohen Blau Direkt zahlt Courtagen an Kryptohändler nur noch ratierlich
Bei Blau Direkt schrillen die Alarm-Glocken. Ab sofort erhalten ihre Partner, die Kryptowährungen vermitteln, sämtliche Courtagezahlungen nur noch ratierlich über den Haftungszeitraum ausgezahlt.
Denn die Lübecker stellen fest, dass immer mehr Makler ihren Kunden zum Kauf von Kryptowährungen raten. Damit ergeben sich aus Sicht von Blau Direkt jedoch zwei Probleme. Zum einen beurteilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kommerziellen Handel mit den Kryptos als erlaubnispflichtiges Geschäft nach Paragraf 54 Kreditwesengesetz. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, machen sich die Vermittler strafbar und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden.
Vermögensschadenshaftpflicht greift nicht
Zum anderen entstehe daraus ein Risiko für die Privatinsolvenz des Vermittlers. Denn: Die Vermögensschadenshaftpflicht des Maklers greife für die Vermittlung von Kryptowährungen nicht. Er hafte daher immer persönlich „Vielen ist nicht klar, dass sie aufgrund der rechtlichen Konstellation für jeden Kursverlust ihrer Kunden haften“, sagt Blau-Direkt-Geschäftsführer Oliver Pradetto.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Da das Vermittlungsgeschäft unerlaubt und damit illegal sei, könne sich der Vermittler selbst mit einer gewissenhaften Risikoaufklärung nicht vor Ansprüchen schützen. Weil das Geschäft illegal betrieben werde, steht dem Kunden ein jederzeitiger Rückabwicklungsanspruch zu. Immer wenn der Kunde Kursverluste erleide, könne er also gegenüber dem Vermittler auf Rückabwicklung pochen.
Insolvenzen seien nur eine Frage der Zeit
Pradetto: „Wir halten die Privatinsolvenz entsprechender Vermittler nahezu für unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob es dazu kommt, sondern nur wann.“ Folglich könnten diese Vermittler früher oder später ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, so Pradetto weiter, wie beispielsweise Stornoprovisionen rückerstatten. Daher die Entscheidung bei Blau Direkt Courtagezahlungen nur noch ratierlich über den Haftungszeitraum auszuzahlen.