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Aktualisiert am 13.10.2020 - 13:13 Uhrin NewsLesedauer: 5 Minuten

Produkt-Check So sichern Sie Einkommen aus Risikojobs ab

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4. Der sogenannte Prognosezeitraumentscheidet, wann die Rentenzahlung beginnt. Es macht einen entscheidenden Unterschied, ob die Rente erst nach drei Jahren Leidenszeit oder schon nach sechs Monaten aufs Konto fließt. Der Prognosezeitraum beträgt beim Produkt Existenzplan in der Regel ein halbes Jahr. Das heißt: Der Versicherer zahlt die Rente, wenn ein Arzt den Verlust einer Grundfähigkeit für voraussichtlich mindestens sechs Monate bescheinigt oder die Fähigkeit bereits so lange verloren ist. Eine Ausnahme gilt für psychische Krankheiten, bei denen es jeweils zwölf Monate sind.

5. Die Gesundheitsprüfung ist bei jeder GFV ein großes Hindernis. Dabei macht es einen Unterschied, ob 19 Fragen beantwortet werden müssen oder nur neun. Diese vereinfachte Gesundheitsprüfung gilt bei dem Produkt Existenzplan für alle Versicherten unter 30 Jahren und für alle Renten bis 2.500 Euro. Es gibt zudem keine Antragsfragen nach Rauchverhalten, geplanten Auslandsaufenthalten oder psychischen Vorerkrankungen. Für Letzteres gilt eine Ausnahme, falls die Option Psyche gewählt wird.

6. Das Mindesteintrittsalterbeträgt nur drei Jahre. Das ist gut, denn Vorerkrankungen und zunehmendes Alter erhöhen das Risiko, keinen Versicherungsschutz mehr zu bekommen. Ein Erwachsener könnte schließlich mehr Vorerkrankungen mitbringen als ein Kind. Von Vorteil ist ein geringes Eintrittsalter auch deshalb, weil die Police dann günstiger ist.

7. Zur Prämienkalkulation unterteilen Versicherer die beruflichen Risiken in Gruppen. In der BU-Versicherung sind zehn Berufsgruppen und mehr keine Seltenheit. Für die GFV der Bayerischen gibt es dagegen nur zwei: Zur Gruppe A zählen alle Berufe, die ohne beziehungsweise mit leichtem bis mittelschwerem Körpereinsatz auskommen. Gruppe B enthält alle Jobs mit schwerer körperlicher Tätigkeit.

Schwächen des Tarifs

Im Vergleich zu ähnlichen Policen anderer Versicherer fallen nur wenige Schwächen im Tarifwerk auf. Folgende Verbesserungen würde ich mir jedoch wünschen:

1. Nachversicherungen sollten zu den ursprünglichen Bedingungen möglich sein. Denn der Vorteil vieler Möglichkeiten zum Aufstocken ohne neuen Gesundheits-Check wird zunichte gemacht, falls für die so erhöhte Rente neue Vertragsgrundlagen gelten. Die neuen Klauseln können schlechter sein als der ursprüngliche Hauptvertrag. Das regeln andere Versicherer besser: Dort gelten häufig die ursprünglichen Grundlagen.

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