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Experten-Produktcheck Hannoversche: Überzeugende Änderungen bei der Beitragsdynamik

Von in Produkt im FokusLesedauer: 4 Minuten
Tobias Bierl
Tobias Bierl ist der Experte in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung bei DAS INVESTMENT. | Foto: Foto: Finanzberatung Bierl GmbH / Jessica Rollinger mit Canva

Die Hannoversche kam nun schon öfters in dieser Rubrik vor. Aufmerksame Leser werden verfolgt haben, dass ich insbesondere einen Punkt innerhalb der technischen Ausgestaltung als Mangel kritisiert habe, der aber endlich beseitigt wurde. Auf der Agenda hatte die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen diesen Punkt schon immer, aber der Wunsch ist oft größer als die Fähigkeiten der IT und so kam es zur Umstellung erst jetzt im September.

Deckel bei der Beitragsdynamik drastisch erhöht

Mein größter Kritikpunkt war bisher, dass die Beitragsdynamik bei einer zu geringen monatlichen BU-Rente von 4.000 Euro endet (durch die Karrieregarantie gab es noch die Möglichkeit der Erhöhung, diese ist aber etwas komplizierter). Beginnt also ein Assistenzarzt mit 3.000 Euro monatlicher Anfangsrente mit einer Dynamik von fünf Prozent, konnte bereits nach wenigen Jahren nicht mehr erhöht werden aufgrund dieser Begrenzung.

Die Deckelung der Beitragdynamik wurde auf 10.000 Euro im Jahr erhöht, es bleibt also insbesondere für junge Personen genügend Luft nach oben. Da die Beitragsdynamik für das Versichertenkollektiv ein kleines Risiko darstellt, hat die Hannoversche ebenso wie die Bayerische im Update den Passus eingebaut, dass über 4.000 Euro aktuelle Gehaltsnachweise vorgelegt werden müssen, um die Angemessenheit zu prüfen. Eine vernünftige Lösung.

Anpassung beim Endalter und Widerruf der Beitragsdynamik

Ein weiteres, großes Manko bestand darin, dass die Beitragsdynamik mit 55 Jahren endet. Schloss ein Kunde also die BU-Versicherung bis 67 Jahre ab, hatte dieser zwölf Jahre lang keine Möglichkeit der Erhöhung und die wichtige Arbeitskraftabsicherung konnte die Gehaltssteigerungen nicht mehr ausgleichen. Dieses Manko wurde teilweise beseitigt, indem die Dynamik jetzt um fünf Jahre verlängert wurde bis zum 60. Lebensjahr. Eine Verbesserung, wenngleich weiterhin sieben Jahre fehlen. Das haben zum Beispiel die Gothaer oder die LV 1871 noch besser gelöst.

Ich mag es oft kaum glauben, aber vielen meiner Beratungskunden ist der unbegrenzte Widerruf der Beitragsdynamik sehr wichtig. Bis vor einigen Jahren gab es bei den meisten Versicherern die Regelung: „Zweimal in Folge ablehnen, danach Annahme, sonst entfällt die Beitragsdynamik“. Der Standard ist mittlerweile aber eine unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit. Dies ist jetzt auch bei der Hannoverschen so, wobei bisher zumindest schon fünfmal in Folge abgelehnt werden konnte. 

Verbesserung für Kammerberufler bei Verlängerung der Regelaltersgrenze

Die potenzielle Verlängerungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze durch den Gesetzgeber ist zudem eine wichtige Verbesserung im Bedingungswerk. Leider hatte die Hannoversche bis dato nur eine Lösung für gesetzlich Rentenversicherte. Kammerberufe wie Ärzte, Notare, Rechtsanwälte und Co. waren davon aber ausgenommen, falls diese im Versorgungswerk versichert sind. Diese Lücke ist nun geschlossen. Erhöht das jeweilige Versorgungswerk die Regelaltersgrenze von zum Beispiel 67 auf 69 Jahre, so kann künftig der BU-Schutz auch verlängert werden. Die Anpassung des Renteneintrittsalters ohne erneute Gesundheitsfragen muss bei der Hannoverschen bis zum Alter des Versicherten von 50 Jahren erfolgen. Zwei Anbieter, mit dem HDI und Stuttgarter erlauben dies bis 55 Jahre.  

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Alleinstellungsmerkmal – der Krisen-Airbag

Mittlerweile ist es schwierig, wirkliche Alleinstellungsmerkmale in der BU-Versicherung zu finden. Führt man ein interessantes Feature ein, wird dieses schnell von der Konkurrenz kopiert. In der Folge gibt es viele sehr gute, aber auch ähnliche Vertragswerke. Zudem ist es mittlerweile auch nicht mehr so einfach, sich in einem Vergleichsrechner abzuheben.

Mit dem Krisen-Airbag hat sich die Hannoversche etwas Neues ausgedacht. Im Falle es Todes des Partners, der Eltern oder des eigenen Kindes führt die Hannoversche eine Einmalleistung von bis zu 2.000 Euro ein, die für ein digitales Trauerangebot, ambulante oder private Therapie oder auch zur privaten Sozialberatung genutzt werden können. Voraussetzung ist hierbei aber der Abschluss des Tarifbausteins „Premium-Exklusiv“.

Fazit zum Update

Endlich wurde der Passus mit dem Deckel der Beitragsdynamik entfernt und somit muss beim Abschluss der BU-Versicherung der Hannoverschen bei (angehenden) Gutverdienern nicht unbedingt eine Aufteilung auf zwei Versicherer erfolgen. Die technische Ausgestaltung ist damit auf einem sehr guten Niveau. Stark ist dank weiterer Verbesserungen auch das Bedingungswerk. So kann ich die Hannoversche nun guten Gewissens durchaus in die engere Auswahl zur BU-Beratung nehmen. 

Über den Autor:

Tobias Bierl wurde 1984 geboren. Als ausgebildeter Versicherungsfachmann und Finanzanlagenfachmann gründete er mit seinem Bruder 2008 Stefan die Finanzberatung Bierl in Walderbach in der Oberpfalz. Als einer der Geschäftsführer liegt sein Schwerpunkt im Bereich Biometrie / Berufsunfähigkeitsversicherung. Bierl gewann 2019 den OMGV Makler-Award für den besten Blog / Content auf der Homepage und 2021 für die besten Kundenbewertungen.  

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