Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Von Aktualisiert am in Produkt-CheckLesedauer: 8 Minuten
Frederik Borchardt
Frederik Borchardt ist Experte für die Dread-Disease- und Grundfähigkeitsversicherung bei DAS INVESTMENT. | Foto: Borchardt Versicherungsmakler / Matthias Adams mit Canva
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Die Hannoversche war jahrelang nur für eine einziges Produkt bekannt: die Risikolebensversicherung. Für den Maklermarkt war sie lange Zeit nicht geöffnet, so dass es wenig Berührungspunkte gab. 2010 dann aber kam der Sinneswandel, man öffnete sich für Makler. Seit 2012 ist die Hannoversche Marktführer im RLV-Neugeschäft mit rund 15 Prozent Marktanteil.

Dann kam – ein sattes Jahrzehnt später - Produkt Nummer 2, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die man auch kontinuierlich weiterentwickelte. Auch damit ist die Hannoversche seit Jahren fester Bestandteil unseres Portfolios. Insofern weckt aktuelle der Einstieg der Hannoveraner in die Produktkategorie Grundfähigkeitsversicherung (GF) mein Interesse.

Wie das Produkt aufgebaut ist

Die Hannoversche bietet zwei Tarife (Basis und Premium) an, die mit optionalen Bausteinen modular kombiniert werden können. Der Tarif „Basis“ enthält 18 Grundfähigkeiten, beim Tarif „Premium“ kommen sechs weitere dazu. Dieser Aufbau ist im Wesentlichen marktüblich, auch von der Anzahl der Grundfähigkeiten. Die Tarif-Bezeichnung „Basis“ empfinde ich angesichts von nur sechs weiteren Fähigkeiten im Premium-Tarif allerdings als unpassend.

Neben der Anzahl der versicherten Fähigkeiten, ist es als Vergleichskriterium wichtig, wie diese definiert sind. Nach meiner Analyse bedient sich die Hannoversche ganz überwiegend marktüblichen Definitionen der Fähigkeiten. Einzelne Fähigkeiten beschreibt der Anbieter bedingungsseitig so, dass sie im Vergleich zu anderen Versicherern schneller und einfacher als verloren gelten. Dies führt zu einer höheren Leistungswahrscheinlichkeit und einem einfacheren Zugang zur Versicherungsleistung.

Bei diesen Fähigkeiten hebt sich die neue GF-Versicherung positiv ab

Bei der Fähigkeit Verlust der Sprache erfolgt eine Leistung bereits dann, wenn der Versicherte nicht mehr verständlich sprechen kann, um von einem unbekannten Dritten verstanden zu werden. Dies ist eine kundenfreundlichere Definition im Vergleich zu einigen Mitbewerbern, die voraussetzen, dass der Versicherte von seinem sozialen Umfeld verstanden wird.

Verlust des Hörens: Die Hannoversche zahlt bei einem Hörverlust von mindestens 60 Dezibel auf beiden Ohren. Andere Versicherer verlangen oft einen höheren Hörverlust.

Gebrauch einer Hand: Die Definition umfasst alltägliche Tätigkeiten wie das Öffnen eines Schraubverschlusses oder das Drehen eines Schlüssels. Hierzu gibt es auf jeden Fall schlechtere Regelungen am Markt.

Verlust der Fähigkeit Gehen: Die Hannoversche definiert den Verlust der Gehfähigkeit als das Unvermögen, 400 Meter in 15 Minuten zu gehen, ohne auf beidseitig geführte Unterarmstützen, Rollator oder Prothesen zurückzugreifen. Dies erhöht die Leistungswahrscheinlichkeit im Vergleich zu anderen Versicherern, die solche Hilfsmittel als zumutbar ansehen.

Verlust der Fahrlizenz PKW und Motorrad: Die Klausel umfasst den Verlust der Fahrerlaubnis Klasse B und berücksichtigt auch die freiwillige Abgabe des Führerscheins. Der Verlust der Fahrlizenz tritt oft schneller ein als der Verlust anderer Fähigkeiten. Die Hannoversche hat diese Fähigkeit in allen Tarifvarianten integriert.

Infektionsklausel: Diese Klausel greift bereits, wenn ein behördliches Verbot der Arbeit mit Patienten aufgrund einer Infektion besteht. Hier geht man etwas über den marktüblichen Standard hinaus.

Optionale Bausteine

Als durchaus innovativ möchte ich die Leistung „Time to Care“ im Rahmen des Bausteins „Schwere Erkrankungen“ bezeichnen. Bei schwerer Erkrankung des Kindes, wobei hierunter Kinder unter 18 Jahre gefasst werden, wird eine Einmalleistung in Höhe von zwölf Monatsrenten gezahlt. Dies allerdings höchstens einmal je Kind. Es gilt eine Wartezeit von sechs Monaten. Ansonsten ist der Schwere-Krankheiten-Baustein marktüblich.

Der optionale Baustein „AU-Klausel“ ist als gut gelungen zu bezeichnen, greift er doch bei einer AU von sechs Monaten und zahlt bis zu 24 Monate die GF-Rente.

Über den Baustein „Bauhandwerk“ versucht der Versicherer aus Hannover den Bedarf einer bestimmten Zielgruppe konkreter durch zusätzliche Leistungsauslöser abzubilden. Es sind dann Fähigkeiten wie „Auf den Knien arbeiten“, „Vornübergebeugte Haltung“, „Überkopfarbeiten“, „Benutzung von Baugerüsten“, „Ziehen und Schieben einer Schubkarre“ und der Verlust der Fahrlizenz nach Klasse L und T mitversichert. Für diese Zielgruppe finde ich die zusätzlichen Fähigkeiten passend und nachvollziehbar formuliert, so dass ich bei passenden Kunden diesen Baustein durchaus in Erwägung ziehen würde. Die Leistungswahrscheinlich steigt mit diesem zusätzlichen Baustein.

Ob allerdings die nicht geringe zusätzliche Prämie angemessen ist, steht auf einem anderen Blatt. Ein 30-jähriger Dachdecker zahlt bei Endalter 60 und 1000 Euro Rente ohne diesen Baustein 27,03 €, mit dem Baustein rund 10 Euro mehr. Interessant ist aber der Vergleich zur BU-Versicherung. Hier würde der Dachdecker satte 158 Euro zahlen.

Wie die Hannoversche das schwierige Thema Psyche berücksichtigt

Auf der Leistungsseite hat die Grundfähigkeitenversicherung ein deutliches Gewicht auf körperliche Beeinträchtigungen. Psychische Beeinträchtigungen im Leistungskatalog zu berücksichtigen, ist eine Herausforderung für die Versicherer. So richtig gut hat das bislang keiner lösen können. Es scheint sich aber ein Trend zu entwickeln hin zu einer Regelung, die am Begriff der Erwerbsminderung ansetzt und nicht auf bestimmte Diagnosen zurückgreift. Auch das Update der Swiss Life ging zuletzt in diese Richtung.

Wie bei anderen Versicherern, die diesen Weg gehen, greift auch bei der neuen GF der Hannoverschen die Psyche-Klausel wenn „die versicherte Person aufgrund einer psychischen Erkrankung voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich nachzugehen.“

Gelungene Leistungsauslöser

Neben dem reduzierten Prognosezeitraum (sechs anstatt 12 Monate) sind die folgenden weiteren Leistungsauslöser positiv herauszuheben:

Erschöpfungszustand: Eine Leistung wird auch fällig, wenn der Versicherte an einem umfassenden Erschöpfungszustand leidet, der es ihr unmöglich macht, typische Schreibtischarbeiten ununterbrochen 30 Minuten auszuführen, ohne danach eine Pause von mehr als zwei Stunden zu benötigen. Dies muss durch einen Facharzt bestätigt werden.

Konzentrationsverlust: Die versicherte Person ist aufgrund eines Verlusts der Konzentrationsfähigkeit nicht mehr in der Lage, ununterbrochen 30 Minuten aktiv an einer Besprechung oder Verhandlung teilzunehmen, ohne danach eine Pause von mehr als zwei Stunden zu benötigen. Dies muss durch einen Facharzt und anerkannte Testverfahren nachgewiesen werden.

Krisen-Airbag: Bei einer Lebenskrise, wie dem Tod einer nahestehenden Person, wird eine Einmalleistung von bis zu 2.000 Euro für unterstützende Maßnahmen gewährt.

 

Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Mängeln

Das früheste Eintrittsalter in die GF-Versicherung der Hannoverschen ist sechs Jahre. Damit liegt der Versicherer schon mal besser als viele Mitbewerber. Dennoch stellt sich hier die Frage nach dem Sinn einer BU-Wechseloption. Denn der Mitbewerber LV 1871 bietet ab sechs Jahren schon eine vollwertige BU an. Nur wer hier vielleicht den Weg bevorzugt, zunächst nur eine GF-Police für das Kind abzuschließen und später bei Berufseintritt in die BU zu wechseln oder die Rente auf zwei Verträge aufzuteilen, ist in dieser Hinsicht bei der Hannoverschen gut aufgehoben.

Davon abgesehen, ist auch die übrige Ausgestaltung der BU-Option nicht besonders gelungen im Marktvergleich. So verzichtet der Versicherer nur teilweise auf eine Risikoprüfung. Angaben zu Raucherstatus und gefährlichen Hobbies und sogar Größe und Gewicht müssen bei Ausübung der Option gemacht werden. Aufgrund von Übergewicht oder eines gefährlichen Hobbies kann der Wechsel in die BU also ganz versagt werden. Insofern ist dies schon eine erhebliche Einschränkung.

Ein Wechsel kann zudem nicht schon bei Besuch einer weiterführenden Schule (wie bei Alte Leipziger) erfolgen, sondern erst bei erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums.

Risiko- und Gesundheitsprüfung: Drei Jahre Abfragezeitraum sind top

Die Gesundheitsfragen halte ich für sauber und rechtssicher formuliert. Besonders sticht der nur dreijährige Abfragezeitraum heraus. Außerdem verzichtet die Hannoversche auf eine Frage nach unbehandelten Beschwerden. Heißt, nur Krankheiten, wegen derer der Antragsteller auch bei einem Behandler war, müssen angegeben werden. Eine Frage in Bezug auf die Psyche muss – das ist mittlerweile marktüblich – nur beantwortet werden, wenn der Baustein „Psyche“ auch eingeschlossen werden soll.

Dynamik und Nachversicherung sind in der BU-Versicherung und der GF-Versicherung gleichermaßen wichtig. Sorgen sie doch dafür, dass sich der Vertrag geänderten Lebensbedingungen anpassen lässt und einen Ausgleich zur Inflation gewährleistet ist. Das natürlich ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Die Grenze der Nachversicherung ist mit 4.000 recht hoch, dafür hat der Produktgeber aber, anders als Swiss Life mit dem jüngsten Update, keine Karrieregarantie eingeführt. Die Dynamik kann bis zu 5 Prozent vereinbart werden, was ausreichend sein dürfte. Positiv hebt sich die Hannoversche ab, indem auf eine komplette Risikoprüfung und nicht nur auf die Gesundheitsprüfung bei Ausübung der Nachversicherung verzichtet wird.

Mein Fazit

Das Erstlingswerk der Hannoverschen im Bereich der Grundfähigkeiten ist insgesamt als durchaus gelungen anzusehen. Vieles ist marktüblich und grundsolide ausgestaltet worden. Hervorzuheben ist vor allem die Lösung der Psyche-Thematik, die sehr umfassend abgedeckt wurde durch zusätzliche Leistungsauslöser. Enttäuschend ist dagegen die BU-Wechsel-Option. 

Wie auch schon die BU und die Risikolebensversicherung wird uns das neue Produkt der Hannoveraner sicherlich das ein oder andere Mal in unserer Beratung begegnen. Abzuwarten bleiben Erfahrungen mit der Risikoprüfung und in der Leistungsfallpraxis.

Über den Autor:

Frederik Borchardt, Jahrgang 1977 ist Versicherungsmakler mit den Schwerpunkten Arbeitskraftabsicherung, Krankenversicherung und Risikoleben. Nach Abitur und einem abgebrochenen Jura-Studium wurde er Versicherungsfachmann nach § 34d GewO. Nach langjähriger Tätigkeit für das Maklerunternehmen des Vaters ist er seit 2024 Inhaber des Unternehmens Borchardt Versicherungsmakler in Frankfurt am Main.  Zwischenzeitlich arbeitete er auch als Autor und Berater für eine Weiterbildungsplattform.   

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden