Regelmäßig bringen Anbieter in der Privaten Krankenversicherung (PKV) neue Tarife auf den Markt. Das ist grundsätzlich begrüßenswert, denn Wettbewerb belebt das Geschäft. Der Kunde kann durch mehr Auswahl profitieren, braucht aber auch mehr Orientierung. Daher nehme in den neuen Tarif „KVP“ mit Zusatzbausteinen der Hansemerkur in den Blick, ohne dass mir die vollständigen Unterlagen nach Versicherungsvertragsgesetz vorliegen.

Was der Tarif gut macht 

Das Anfang Juli veröffentlichte Produkt soll speziell für „preissensible Angestellte“ konzipiert sein. Der „KVP“-Tarif bietet eine Pauschalerstattung von 1.000 Euro für nicht in Anspruch genommene Gesundheitsleistungen. Diese kann entweder als Beitragsstundung zu Beginn der Versicherung („Advanced Fit S“) oder als garantierte Beitragsrückerstattung („Advanced Fit“) vereinbart werden. Darüber hinaus verzichtet der Tarif nach Angaben des Unternehmens auf eine Selbstbeteiligung.

Vorsorge zu stärken, ist grundsätzlich gut. Das wird durch Rabatte als Positivverstärker gelöst, wenn der Versicherte gesund ist, sprich Body-Mass-Index und bestimmte Grenzwerte bei den Vorsorge-Untersuchungen stimmen. Das ist gut, das sollten mehr Gesellschaften so umsetzen. Auch werden Beitragsrückerstattung sowie Selbstbeteiligung nicht durch die Vorsorge angegriffen, die umfangreicher als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Das sollte der Standard aller PKV-Tarife sein.

Beitragsgarantie überflüssig

Der Rest der Leistungen ist selbst nach offizieller Darstellung als unterdurchschnittlich, teils schlecht, zu bewerten. Unverständlich ist, dass der frisch herausgebrachte Tarif mit einer Beitragsgarantie beworben wird. Noch nie wurde ein Tarif im Jahr der Veröffentlichung preislich angepasst. Das liegt daran, dass ein gewissenhafter Aktuar nachhaltig kalkulieren muss. Die Garantie ist daher Augenwischerei, da sie eine logische Konsequenz im Veröffentlichungsjahr ist.

Problematisches Primärarztmodell

Es gibt ein Primärarztmodell. Für die meisten Fachärzte werden Überweisungen benötigt, sonst gibt es Kürzungen. Das allein taugt als Disqualifizierungsmerkmal, denn leitende Angestellte – nur jene überschreiten die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur PKV – haben Zeit als Engpassfaktor. Zudem ist es unbequem. Die Gefahr der Übertherapie bei einem einzelnen Arzt statt einer Überweisung droht. Zudem kann es bei Notfällen oder im Ausland gefährlich werden, weil nicht alle Stolpersteine dieser Klausel abgedungen wurden. Auch werden hier Bedingungen zu Reihenfolge und Anrechnungen der Leistungen in Abgrenzung zur Vorsorge sowie Beitragsrückerstattung erklärt; zum Nachteil des Kunden. Die rückwirkende Re-Deklaration ist nicht möglich, obwohl das branchenüblich ist.

Mir stellt sich auch die Frage, warum bei einem Fokus auf Vorsorge maximal 120 Euro für eine Zahnreinigung gezahlt werden? Also grundlegend auch mehr, aber dann mit Selbstbeteiligung sowie ohne Beitragsrückgewähr. Die Preise liegen flächendeckend schon heute darüber.

Alternativbehandlungen und Heilmittel mit Defiziten

Die Leistungen für Alternativbehandlungen sind mit 80 Prozent bei maximal 800 Euro pro Jahr gedeckelt. Üblich ist, dass aus diesem Topf andere Vorsorge bezahlt wird, die nicht von gesetzlichen Programmen erfasst wird. Dass der umstrittene „PanTum Detect“ (ein Krebs-Test), der von der Hansemerkur vertrieblich stark gepusht wird, hier versichert ist, macht es nicht besser.

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Heilmittel (zum Beispiel Massagen) werden nur zu 90 Prozent sowie nach einem Preisverzeichnis erstattet. Dies stellt eine sogenannte implizite Selbstbeteiligung dar. Sie ist der Höhe nach nicht gedeckelt, weil sie als nicht versicherte Leistung nicht der gesetzlichen Limitierung unterliegt. Das lösen die meisten Tarife kundenfreundlicher.

Einschränkungen und Summenbegrenzungen

Ambulante Psychotherapie wird zu 70 Prozent mit maximal 50 Sitzungen pro Jahr erstattet. Zudem muss es vorher mittels ausführlichen Berichts genehmigt werden, nach dem die Hansemerkur entscheidet. Das ist das untere Ende der Messlatte, was ein erhebliches finanzielles Risiko für Betroffene birgt.

Die Summengrenze für Krankenfahrstühle bis 12.000 Euro ist niedrig. Spätestens mit inflationärer Indexierung ist es zu gering. Körperersatzstücke, Prothesen sowie Orthesen nur bis 15.000 Euro pro Stück ist für mich angesichts der technischen Entwicklungen inakzeptabel, zudem potenziell schwächer als in der GKV. Der Zuschuss zu einer Lasik-Operation beträgt nur 100 Euro.

 

Überall drohen Zuzahlungen

Bei der Gebührenordnung für Ärzte wird im ambulanten Bereich nur der Höchstsatz geleistet, womit es nur eine glorifizierte, da schnellere Terminvergabe darstellt. Im Krankenhaus würde theoretisch darüber hinaus geleistet, wenn „besondere krankheitsbedingte Umstände“ dies erfordern und „Aufwendungen nach den Bemessungskriterien angemessen sind“. Außerdem sind die Leistungen für Privatkliniken auf die gesetzlichen Gebühren begrenzt. Erhebliche Zuzahlungsrisiken stehen damit im Raum.

Auch die Gebühren für Zahnbehandlungen sind auf den Regelhöchstsatz begrenzt. Da laut PKV-Verband Zahnarztrechnungen am häufigsten nach Höchstsatz abgerechnet werden, sowie circa jede sechste Rechnung sogar darüber hinaus, drohen hier empfindliche Zuzahlungen. Zudem entwertet die Begrenzung für Zahnersatz und Kieferorthopädie den Tarif schon heute. Aber nach Jahrzehnten liegt der Wert dieser Erstattung nach Inflation nahe null.

Das Optionsrecht zum Upgrade des Tarifs läuft nur vier Jahre. Theoretisch bis zu acht Jahre mit bis zu 100 Prozent Zuschlag. Meine Erfahrung aus der Praxis: Mit 50 bis 100 Prozent Zuschlag findet keine Umstellung statt, außer bei sehr schwer Kranken, was schlecht für die Risikoselektion ist. Diese Form der Flexibilität ist unterdurchschnittlich.

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Beitragsrückerstattung mit vielen ungeklärten Fragen

Beim „KVP“-Tarif muss gewählt werden, ob die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung als Stundung oder als Auszahlung erfolgen soll. Die Regeln zur Stundung sind kompliziert sowie nur schwer verständlich zu dokumentieren. Das wirft Fragen auf: Senkt die Stundung der Arbeitgeberzuschuss? Muss der Arbeitnehmer das melden? Wie verhält es sich mit dem maximalen Arbeitgeberzuschuss in dem Zusammenhang? Was gilt bei Vorauszahlung? Da hier teilweise eine Präzedenz geschaffen wird, kann das nicht vollumfänglich rechtssicher geklärt werden. Das sollte gegenüber einem Kunden dokumentiert werden.

Das Fazit

Angestellte, die sich in der PKV versichern dürfen, legen den Fokus zumeist auf Leistung und selten auf „Geiz ist geil“. Der Fokus auf sogenannte preissensible Kunden ist für mich bereits ein Grundfehler. Die Aussage zum Verzicht auf eine Selbstbeteiligung fühlt sich zudem an einigen Stellen wie irreführende Werbung an.

Ich vermittle PKV-Tarife der Hansemerkur – aber dieses Produkt wird bestenfalls in äußersten Notfällen zur Vermittlung geeignet sein. Womöglich, wenn im Rahmen einer Risikovoranfrage kein alternativer Schutz gefunden werden konnte. Eine Grundannahme, die in Anbetracht der oben genannten Mängel aber höchst optimistisch ist. Denn der niedrige Beitrag entschädigt hier ausdrücklich nicht für die teils eklatanten Lücken, die man alternativ besser gelöst bekommt.

Über den Autor:   

Walter Benda, Jahrgang 1983, fing als Soldat an, arbeitete dann in einem Krankenhaus und begann parallel BWL zu studieren. Später wurde er Mehrfachagent bei einem Allfinanzvertrieb, 2008 dann Versicherungsmakler. Er ist spezialisiert auf die PKV und die Altersvorsorge. Benda gilt als medienpräsenter und scharfzüngiger Kritiker der Versicherungsbranche. Er betreibt die Seite „Die Finanzprüfer“.