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Produkt-Check Grundfähigkeitsversicherung der Swiss Life

Die Swiss Life hat schon recht lange eine Grundfähigkeitenversicherung (GFK) am Markt und war deshalb – neben der Canada Life – der Anbieter, den ich als erstes wahrgenommen habe. Interessant waren vor allem die reduzierte Gesundheitsprüfung in der Basis-Variante und die fehlende Gesundheitsfrage zur Psyche-Thematik, was das Produkt für den Personenkreis mit schwieriger Gesundheitshistorie schon immer interessant machte.
Nun hat der Versicherer ein großes Update sowohl in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als auch in der GFK lanciert. Dabei betont die Swiss Life, dass es in der Beratung nicht nur auf das eine konkrete Produkt ankomme, sondern „auf einen Mix aus beiden Welten – BU und Grundfähigkeit – um die Absicherung von Tätigkeiten und Fähigkeiten ideal zu kombinieren“. Da ich dem nur nachdrücklich zustimmen kann, weil es genau mein Ansatz ist, war ich gespannt, was das Update für das GFK-Produkt „Vitalschutz“ im Detail an Neuerungen bringt.
Tarifgestaltung: früher drei, jetzt nur noch zwei Varianten
Vor dem Update gab es die Varianten „Power“, „Spirit“ und „Complete“, wobei die beiden letztgenannten sich durch zusätzliche versicherte Fähigkeiten aus dem Bereich der geistigen Fähigkeiten und psychischer Erkrankungen von der Variante „Power“ unterschieden.
Mit dem Update gibt es jetzt nur noch zwei Varianten, „Komfort“ mit 30 versicherten und „Premium“ mit 45 versicherten Tätigkeiten. Zu beiden können mehrere Zusatzbausteine optional abgeschlossen werden. Das Thema Psyche wurde aus dem Fähigkeiten-Katalog rausgenommen und kann nun separat über einen Baustein integriert werden. Ich finde das gut gelungen und begrüße solch eine einfache Tarifgestaltung.
Nachversicherungsgarantien angepasst, Karrieregarantie eingeführt
Besser spät als nie, erhöht nun auch die Swiss Life die Grenzen der Nachversicherung. Die bisherigen Grenzen passten nicht mehr zu den Einkommenssteigerungen. Die neue Grenze beträgt nun 3.000 Euro monatliche Grundfähigkeitsrente.
Über eine neu eingeführte Karrieregarantie kann darüber hinaus bei einer Gehaltssteigerung ab 5 Prozent beziehungsweise 20 Prozent bei Selbstständigen im selben Verhältnis bis maximal 4.000 Euro erhöht werden. Hier gibt es im Marktvergleich durchaus noch Luft nach oben. Die Regelungen sind denen der BU-Versicherung nun sehr ähnlich.
Absicherung psychischer Krankheiten sinnvoll modifiziert
Während der alte „Vital Schutz“-Tarif „Complete“ die Psyche noch über bestimmte Diagnosen mitversicherte (Depressionen, Schizophrenie), koppelt die neue Psyche-Option den Leistungsanspruch an den Begriff der vollen Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung, welche aufgrund einer beliebigen psychischen Erkrankung eingetreten ist. Das bedeutet, dass die GFK-Rente gezahlt wird, wenn aufgrund solch einer Erkrankung der Versicherungsnehmer nicht mehr als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann.
Gut gelungen finde ich an der Option, dass diese nachträglich mit Gesundheitsprüfung sowohl ein-, aber auch ausgeschlossen werden kann. Wenn dem Versicherten aufgrund der Gesundheitshistorie zunächst also kein Versicherungsschutz mit Psyche-Option angeboten werden konnte, kann er die GFK dennoch abschließen und den Baustein später ergänzen, wenn sich der psychische Gesundheitszustand verbessert hat oder die Erkrankung nicht mehr besteht und bereits außerhalb des Abfragezeitraumes der Gesundheitsfragen zur Psyche liegt.
BU-Wechseloption: Verzicht auf erneute Gesundheitsprüfung
Die inzwischen am Markt weit verbreitete BU-Wechseloption bei GFK-Versicherungen ist ein aus meiner Sicht sehr sinnvoller Aspekt dieser Produktkategorie. Denn damit hat der Versicherte die Flexibilität, später ohne erneute Gesundheitsprüfung ganz in eine BU zu wechseln oder die GFK-Rente aufzuteilen in eine BU und in eine GFK-Rente. Das empfehle ich sehr oft, da beide Produkte ihre jeweiligen Stärken und Schwächen haben und sich wunderbar ergänzen
Swiss Life verzichtet beim Wechsel in die BU allerdings nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung, nicht aber auf eine komplette Risikoprüfung. Das heißt, Fragen zum Beruf und zu Freizeitrisiken können beim Wechsel gestellt werden. Auch Angaben zum Rauchverhalten müssen gemacht werden.
Abgesenktes Eintrittsalter
Die angepasste GFK kann nun bereits ab einem Eintrittsalter von zehn Jahren abgeschlossen werden. Mir hat sich nie ganz erschlossen, warum die Anbieter eher vorsichtig mit dem Mindesteintrittsalter sind. Gerade für Kinder ist das Produkt eine interessante Alternative zu Kinderinvaliditätsversicherungen und im Zusammenspiel mit einer gut ausgestalteten BU-Option kann die GFK der Einstieg in das Thema Arbeitskraftabsicherung und Risikovorsorge schon in einem frühen Lebensalter sein.
Im Vergleich zur Marktspitze noch erheblicher Abstand
Da es aber bereits einen Anbieter einer vollwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ab sechs Jahren gibt, ist das Eintrittsalter Zehn für eine GFK aus meiner Sicht wenig attraktiv. Einzelne Anbieter sind da viel großzügiger als die Swiss Life.
Die Wechsel-Option halte ich für eine so wichtige Leistung der GFK, da sich durch diese Option weitreichende Möglichkeiten eines Einstiegs in eine umfassende Arbeitskraftabsicherung eröffnen. Deshalb lohnt sich ein Detailvergleich nach wichtige Unterscheidungskriterien. Die BU-Option der Alte Leipziger fällt mir als besonders vorteilhaft für den Versicherten auf, so dass diese hier als Benchmark herangezogen werden kann. Von dieser Flexibilität ist der Tarif der Swiss Life mit seiner neuen Wechseloption noch weit entfernt.


Hallo, Herr Kaiser!
Spannende Lösung zur Zahlungsüberbrückung
Für Zeiten finanzieller Engpässe, zum Beispiel Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Vollzeitweiterbildungen oder auch ein Sabbatical kann der Beitrag bis zu 36 Monate auf fünf Euro monatlich reduziert werden bei Erhalt von 70 Prozent der Grundfähigkeitsrente. Das ist eine Regelung, die mir so sonst am Markt nicht bekannt ist. Die Swiss Life geht hier einen interessanten Weg, um Beitragsschwierigkeiten zu überbrücken.
Berufe-Option umfassend, aber wohl zu komplex für die Beratung
Die Berufe-Option in der Police bietet zusätzlichen Schutz für bestimmte berufsspezifische Anforderungen. Ich sehe hier den Versuch, den grundsätzlichen Mangel an Bezug zur beruflichen Tätigkeit, den die Sparte hat, etwas auszugleichen. Die Herausforderung besteht allerdings darin, dass vorab genau geprüft werden sollte, ob der Baustein die spezifischen beruflichen Anforderungen des Kunden überhaupt ausreichend erfasst.
Enthalten ist ein Versicherungsschutz bei Verlust der Fahrerlaubnis für LKW oder Bus aus gesundheitlichen Gründen, bei dauerhaften gesundheitlichen Bedenken durch Lärmexposition, die einen Tätigkeitswechsel erfordern, bei gesundheitlichen Bedenken durch Tätigkeiten mit Stoffen, die Atemwegserkrankungen auslösen, bei gesundheitlichen Bedenken durch Tätigkeiten, die die Haut gefährden, bei gesundheitlichen Bedenken für Tätigkeiten mit Fahr-, Steuer- und Überwachungsaufgaben, durch Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten und bei Anerkennung einer berufsbedingten Hauterkrankung als Berufskrankheit.
Es mag zutreffen, dass die Berufe-Option das derzeit umfassendste Berufe-Paket am Markt ist, wie Swiss Life selbst herausstellt. Aufgrund der Komplexität der Leistungsvoraussetzungen, wage ich jedoch zu bezweifeln, dass diese in der Beratungspraxis zum Kunden durchdringen kann.
Optionale Beitragsstufe führt zu Mehrbetrag
Was bislang nur in der BU-Versicherung möglich war, geht nun auch beim „VitalSchutz“ – die Vereinbarung eines reduzierten Anfangsbeitrages für einen Anfangszeitraum von fünf Jahren. Swiss Life nennt dies „optionale Beitragsstufe“.
Was auf den ersten Blick attraktiv erscheint, sehe ich kritisch. Ein Vergleich der gesamten Beitragszahlungen über die Vertragslaufzeit zeigt nämlich, dass der reduzierte Anfangsbeitrag insgesamt zu einem Mehrbeitrag führt. Ich empfehle daher eher, mit einer kleinen Absicherung anzufangen und diese sukzessive anzupassen, anstatt den reduzierten Anfangsbeitrag zu wählen.
Gesundheitsfragen im Wesentlichen marktüblich
An den Gesundheitsfragen hat sich im Wesentlichen nichts geändert. Die Fragen sind marktüblich. Nur bestehende aber unbehandelte Erkrankungen werden in Bezug auf bestimmte Krankheiten (Schlaganfall, Diabetes und weitere) abgefragt, nicht generell über eine offene Frage, was positiv zu bewerten ist. Der Abfragezeitraum ist weiterhin fünf Jahre, einige Versicherer fragen inzwischen ambulant nur noch drei Jahre zurück.
Teilnahme am Leistungspraxis-Rating wünschenswert
Das umfassende Update der wäre ein guter Anlass gewesen, nun auch unter Beweis zu stellen, dass man bei Swiss Life Leistungsfälle in der GFK fair, schnell und verbraucherfreundlich reguliert. Denn das Verhalten des Versicherers im Ernstfall ist für den Kunden besonders wichtig.
Da der „Vitalschutz“ eine der ersten Angebote am deutschen Markt war, wäre sicher auch ausreichend Datenmaterial für eine Auswertung der Leistungsfallpraxis vorhanden. Schade deshalb, da sich bei der entsprechenden Untersuchung von Franke & Bornberg zuletzt nur drei Anbieter (Allianz, Gothaer und Nürnberger) in die Karten haben schauen lassen.
Mein Fazit
Die neu gefasste Grundfähigkeitsversicherung „Vitalschutz“ von Swiss Life enthält einige durchaus sinnvolle Neuerungen. Die Tarifstruktur wurde vereinfacht, die nun zeitgemäße Nachversicherungsgarantien und die Karrieregarantie sind positiv zu bewerten. Außerdem gefällt mir die Flexibilität der Psyche-Option. Die Einführung einer BU-Wechsel-Option ist ein richtiger Schritt, um am Markt bestehen zu können, weil diese unverzichtbar ist.
Kritisch sehe ich jedoch in diesem Zusammenhang das hohe Mindesteintrittsalters, das weniger flexibel gestaltet ist als bei Mitbewerbern. Außerdem könnte die Swiss Life transparenter bezüglich der Leistungsfallpraxis sein, indem der Versicherer sich einem diesbezüglichen Rating stellt, wobei dies ein Mangel ist, an dem so gut wie alle GFK-Tarife am Markt leiden. Die Berufe-Option ist zwar sehr umfangreich und wohl am Markt die umfassendste, aber aufgrund ihrer Komplexität in der Beratung vermutlich schwer zu vermitteln.
Insgesamt bietet das Update Raum für weitere Optimierungen, um im Marktvergleich sich weiter zu verbessern. Die Neuerungen tragen aber sicherlich dazu bei, dass der „Vital Schutz“ in meiner Beratungspraxis weiterhin das ein oder andere Mal eine Rolle spielen wird.
Über den Autor:
Frederik Borchardt, Jahrgang 1977 ist Versicherungsmakler mit den Schwerpunkten Arbeitskraftabsicherung, Krankenversicherung und Risikoleben. Nach Abitur und einem abgebrochenen Jura-Studium wurde er Versicherungsfachmann nach § 34d GewO. Nach langjähriger Tätigkeit für das Maklerunternehmen des Vaters ist er seit 2024 Inhaber des Unternehmens Borchardt Versicherungsmakler in Frankfurt am Main. Zwischenzeitlich arbeitete er auch als Autor und Berater für eine Weiterbildungsplattform.