LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FondsLesedauer: 2 Minuten

„Produkte verbieten, die Rendite auf Kosten der Kunden machen“ Grünen-Politiker und Verbraucherschützer über Bonitätsanleihenverbot durch Bafin

Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen, begrüßt die Pläne der Bafin zum Vertriebsverbot von Bonitätsanleihen an Privatanleger
Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen, begrüßt die Pläne der Bafin zum Vertriebsverbot von Bonitätsanleihen an Privatanleger
Das geplante Vertriebsverbot von Bonitätsanleihen an Privatanleger, wie es die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin aktuell plant, kann erst der Anfang sein, findet der finanzpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen Gerhard Schick. Nach Schicks Ansicht sollte die Finanzaufsicht viel weiterführende Verbotsmaßnahmen ergreifen: „Wir fordern die Bafin auf, konsequent Produkte zu verbieten, die nur verkauft werden, um Rendite auf Kosten der Kunden zu machen, und die völlig intransparent sind. Allein die Welt der Zertifikate enthält noch weitere Untergruppen, die für den Vertrieb am Bankschalter nicht zugelassen werden sollten“, schreibt der Grünen-Politiker auf seiner Internetseite.

Eingreifen des Gesetzgebers


Ein punktuelles Eingreifen der Bafin hält Schick für sehr mühsam: Sinnvoller sei es, wenn der Gesetzgeber strittigen Produktgruppe generell einen Riegel vorschieben würden, fordert Schick.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband  begrüßt die Verbotspläne der Bafin: „Mit langfristigem Vermögensaufbau oder Sparen haben solche Produkte nichts zu tun. Das sind Wetten gegen den Kreditausfall von Unternehmen ohne nachvollziehbare Preisbildung“, kritisiert Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim VZBV. Aus Sicht des Verbands seien Zertifikate generell nicht für den Vertrieb an Privatkunden geeignet. „Auch Verbraucher, die sich gut auskennen und mit spitzem Stift rechnen, können Bonitätsanleihen nicht bewerten. Dafür fehlen schlicht die Informationen“, so Mohn.

„Alternativbezeichnung verwenden“


Kritik an den Plänen der Bafin kommt dagegen aus den Reihen des Deutschen Derivate-Verbands DDV. Der Verband kritisiert in seiner Stellungnahme zum angedachten Verbot: „Komplexe Produkte sind nicht per se schlecht. Wenn diese Produkte in Bezug auf Risiken, Renditepotentiale und Kosten transparent sind, besteht kein Grund, sie zu verbieten.“ Das Verbot würde Anleger zudem im Aufbau einer privaten Altersvorsorge unnötig einschränken, gibt der Verband zu bedenken. 
Trotzdem signalisiert der DDV auch Entgegenkommen: Die Bafin hatte sich unter anderem an der vermeintlich irreführende Bezeichnung „Anleihe“ in Zusammenhang mit Bonitätsanleihen getoßen: Anleger fungierten hier eher als Versicherer gegen Ausfallrisiken denn als Gläubiger, hieß es aus der Behörde. Um „Irrefühungspontential“ zu vermeiden, könnte eine Alternativbezeichnung eingeführt werden, schlägt der DDV vor. Der Verband stehe für Gespräche zur Verfügung.

Die oberste deutsche Finanzaufsichtsbehörde hatte Ende Juli einen Entwurf für ein Vertriebsverbot sogenannter Bonitätsanleihen an Privatanleger veröffentlicht. Bis Freitag vergangener Woche konnten Interessenvertreter schriftliche Stellungnahmen einreichen.


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion