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Professor Schwintowski „Fehler in IDD-Entwurf verletzen Vermittler-Interessen“

Hans-Peter Schwintowski ist Experte für das Privatversicherungsrecht, für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Wettbewerbs- und Vertriebsrecht im Versicherungswesen.
Hans-Peter Schwintowski ist Experte für das Privatversicherungsrecht, für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Wettbewerbs- und Vertriebsrecht im Versicherungswesen. | Foto: Hoffotografen Berlin

Die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs‐ und Finanzdienstleistungen (DVVF), der zur Teilnahme an der Online-Petition „IDD – So nicht! Keine nationale Umsetzung in dieser Form!“ unterstützt, hat die Diskussion zum vorliegenden Referentenentwurf zum Anlass genommen, um mit Professor Hans‐Peter Schwintowski einen der Ziehväter des modernen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) nach seiner Meinung zu fragen.

Schwintowski war an der Novellierung des VVG im Jahr 2008 beteiligt und hat das geltende Vermittlerrecht aktiv mitgestaltet. Er gilt als einer der namhaftesten Befürworter von Honorarmodellen, und ist eifriger und gefragter Verfechter der Grundgedanken der Transparenz und Fairness im Sinne des Verbraucherschutzes im deutschen Versicherungs‐ und Finanzdienstleistungsmarkt.

Halten Sie den aktuell vorgelegten Entwurf im Hinblick auf die konsequente Weiterverfolgung von Kundenschutz, Transparenz und Verbesserung der Beratungsergebnisse für gelungen?

Schwintowski: Auf keinen Fall. Ich sehe hier viele Fehler, die den Interessen der Vermittler und der Verbraucher gleichzeitig zuwider laufen. Eine derartige Umsetzung würde den Wettbewerb stark behindern ‐ ja fast beenden ‐ und den Markt und die Verbraucher um vielfältigen Nutzen bringen.

Welche Regelungen sprechen Sie dabei konkret an?

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Schwintowski: Beginnen wir bei der Vergütung. Im „neuen“ Paragraf 34d Absatz 1 GeWO‐E heißt es: „Der Versicherungsvermittler darf sich seine Tätigkeit nur durch ein Versicherungsunternehmen vergüten lassen“. Das verstehe ich vor allem aus der Sicht des Maklers nicht. Der Makler ist ja Sachwalter des Versicherungsnehmers.

Dass er dennoch in Deutschland traditionell vom Versicherer vergütet wird, ist ein lang und immer wieder kritisierter Systemfehler. Warum soll dieser Systemfehler jetzt ohne Not verfestigt werden? Für mich gäbe es umgekehrt einen Sinn: der Makler sollte, weil er Sachwalter des Versicherungsnehmers ist, von diesem bezahlt werden aber auch das Recht haben, sich vom Versicherer vergüten zu lassen – so wie es das Leitbild in Paragraf 99 Handelsgesetzbuch vorsieht. Wir sollten also alles dafür tun, dass der Makler gerade nicht vom Versicherer, sondern vom Versicherungsnehmer vergütet wird.

Sehen Sie sich den britischen Markt an. Dort haben sich die Preise für Versicherungs‐ und Finanzprodukte nach Einführung des Courtageverbotes im freien Fall nach unten bewegt. Das ist doch auch selbstverständlich. Wenn der Makler keine Vergütung mehr vom Fonds oder Versicherer erhält, ist er in der Auswahl der „Lieferanten“ eher indifferent. Er orientiert sich dann ausschließlich am Kundeninteresse.

Dadurch konnten sich sehr schnell die preiswerten Anbieter/Produkte durchsetzen und haben einen enormen Druck auf den Markt erzeugt. Gleichzeitig sind die Umsätze der Vermittler seit 2011 nachweislich gestiegen! Das heißt, es kam und kommt zu einer Umverteilung. Die Einsparungen aus den Finanzprodukten dienen heute teilweise dazu, Qualität und Quantität der Beratung zu erhöhen, weil die Vermittler durch höhere Einnahmen den Servicegrad steigern können.

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