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Altersvorsorge in Deutschland Der Untergang des klassischen Sparers

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Negativrenditen bei Staatsanleihen

Und wenn ein Großteil der Gelder in vermeintlich sichere Staatsanleihen investiert werden muss, die in der Vergangenheit teilweise sogar Negativrenditen einfuhren und bis zu zehn Jahre Laufzeit mit sich bringen, dann braucht man kein Versicherungsmathematiker sein, um herauszufinden, dass beim Kunden am Ende des Tages kein Ertrag übrigbleiben wird.

Doch damit nicht genug! Mit den fehlenden Zinsen erkannte der Gesetzgeber schnell, dass Banken und Versicherungen stark gefährdet sein könnten, was den Fortbestand angeht. Daher wurden nach und nach staatliche Regulatorien eingeführt, die es dem Gesetzgeber erlauben mehr oder weniger stark in das jeweilige Geschäftsmodell der Konzerne einzugreifen. 

 

Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz I & II und mit dem Paragrafen 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes wurden die Grundlagen dafür geschaffen, dass zum Wohle der Versicherungskonzerne die Kundengelder einbehalten werden dürfen. Man könnte es auch Enteignung nennen.

Es ging munter weiter mit der Collective-Action-Clause, die die Rückzahlungsnotwendigkeit von Anleihen thematisiert und endete mit dem Risikobegrenzungsgesetz, dass sich im Jahre 2020 dann erstmals detailliert mit dem Thema auseinandersetze, wie in Schieflage geratende Lebens- und Krankenversicherer abgewickelt werden sollen.

Auch Banken blieben von der ungeliebten Einflussnahme durch den Staat nicht verschont. Mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) und den europäischen Vorgaben nach Basel I – IV, wurde es auch für Banken unmöglich Produkte anzubieten, die dem Kunden eine nennenswerte Rendite versprechen. 

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